Fünf Schritte zum ausgefüllten Pkw-Label

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Schritt 5: Jahressteuer und Jahresenergieträgerkosten

  • Jahressteuer: Sie kann zum Beispiel beim Online-Rechner des Bundesfinanzministeriums ermittelt werden. Auf der Webseite finden sich auch allgemeine Informationen zur Berechnung der Kfz-Steuer.
  • Jahresenergieträgerkosten (bei einer Laufleistung von 20.000 Kilometer): Kraftstoff sowie dessen Kosten eintragen und die entsprechenden Jahresenergieträgerkosten berechnen. Zur Berechnung der Jahreskraftstoff- bzw. Stromkosten sind der kombinierte Kraftstoffverbrauch und die vom BMWi veröffentlichen Preise aus dem Bundesanzeiger zugrunde zulegen, die Preise sind spätestens nach drei Monaten ab dem Datum der Veröffentlichung im Bundesanzeiger anzuwenden. Bei bivalenten Fahrzeugen ist der in der Klammer anzugebende Kraftstoff kursiv hervorzuheben.

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