Neuordnung der StVZO und FGBV Kfz-Gewerbe fordert Nachbesserungen bei neuer Fahrzeugverordnung

Von Doris S. Pfaff 2 min Lesedauer

ZDK und BIV-Kfz nehmen gemeinsam Stellung zum Referentenentwurf der Mantelverordnung und der neuen FGBV: Sie fordern eine für die Kfz-Betriebe praxistaugliche Neuordnung des Fahrzeugsrechts.

Die geplante Neuordnung der StVZO und FGBV finden grundsätzlich Zustimmung von ZDK und BIV-Kfz, sofern sie gleichzeitig in Kraft treten und keine zusätzliche Belastung für die Betriebe sind.(Bild:  KI-generiert)
Die geplante Neuordnung der StVZO und FGBV finden grundsätzlich Zustimmung von ZDK und BIV-Kfz, sofern sie gleichzeitig in Kraft treten und keine zusätzliche Belastung für die Betriebe sind.
(Bild: KI-generiert)

Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) will die seit 1937 bestehende Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) sowie die Fahrzeuggenehmigungsverordnung (FGV) ablösen.

Die alte StVZO wird dabei in zwei neue Verordnungen überführt: Die FGBV regelt künftig Genehmigung und laufenden Betrieb, eine parallele Verordnung die regelmäßige technische Überwachung (etwa die Hauptuntersuchung). Verhaltensrechtliche Vorschriften wandern in die StVO.

Zu dem im Juli vorgelegten Referentenentwurf haben nun der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) und der Bundesinnungsverband (BIV) des Kfz-Handwerks gemeinsam Stellung bezogen. Denn das Vorhaben des Ministeriums betrifft zentrale Werkstattprozesse wie Hauptuntersuchung, Fahrzeugänderungen, Gasanlagen- und Fahrtenschreiberprüfungen sowie die Genehmigung von Ersatzteilen.

Zustimmung mit Bedingungen

Beide Verbände begrüßen die Neuordnung, warnen aber vor strengeren Vorgaben, Doppelprüfungen und zusätzlichen Haftungsrisiken und zusätzlicher Bürokratie für Kfz-Betriebe und Kfz-Innungen. Gefordert werden insbesondere rechtssichere Verantwortlichkeiten, Bestandsschutz für bestehende Anerkennungen und Beauftragungen sowie digitale und verhältnismäßige Nachweisverfahren. ZDK und BIV-Kfz wollen erreichen, dass die Neuordnung praxistauglich bleibt – mit mehr Rechtssicherheit für die unter dem ZDK als Dachverband vereinten rund 84.000 Autohäuser sowie Karosserie und Kfz-Werkstätten mit 705.000 Beschäftigten und 34 Fabrikatsverbänden.

Konkret fordern ZDK und BIV-Kfz in ihrer Stellungnahme:

  • 1. Zeitgleiches Inkrafttreten von FGBV und RTPV mit einheitlichen Begriffen
  • 2. Bestandsschutz für bestehende Anerkennungen, Beauftragungen und Werkstattkarten sowie mindestens zwölf Monate Umsetzungsfrist
  • 3. Rechtssicherheit bei Fahrzeugänderungen (§ 8 Abs. 5 FGBV), wann die Verantwortung auf den Halter übergeht
  • 4. Gesetzliche Grundlage für die Kfz-Innungen (Anlage 12 FGBV) mit Datenschutz, Kostendeckung und begrenzter Haftung
  • 5. Digitale, risikoorientierte Nachweispflichten ohne Mehrfachdokumentation
  • 6. Klare Abgrenzung bei Ersatz- und Zubehörteilen mit digitaler Bereitstellung der Unterlagen

Zudem halten die Verbände den im Entwurf angenommenen Erfüllungsaufwand für zu niedrig – etwa mit Blick auf Software, Schulungen und neue Prüfgeräte – und fordern einen KMU-Test mit Evaluierung nach drei Jahren. Der am 20. Juli vorgelegte Entwurf befindet sich in der Anhörungsphase der Länder und Verbände, in der neben dem Kfz-Gewerbe auch der VDA seine Stellungnahme abgegeben hat. Bis die Rechtsverordnung in Kraft tritt, dürfte es dauern.

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