Schritt 3: Verbrauchs- und CO2-Werte des Fahrzeugs
Die Angaben zum Kraftstoffverbrauch, zu den CO2-Emissionen und zum Stromverbrauch müssen sich auf das konkret ausgestellte Fahrzeug beziehen. Die Angaben sind dem CoC zu entnehmen.
- Monovalente Fahrzeuge: Verbrauch in Liter je 100 Kilometer angeben.
- Bivalente Fahrzeuge: bei Verbrauch und CO2-Emissionen sind die Werte desjenigen Kraftstoffs mit den geringsten offiziellen spezifischen CO2-Emissionen einzutragen, wobei die Zahlenwerte dieses Kraftstoffs kursiv hervorzuheben sind (analog zur kursiven Angabe des Kraftstoffs unter dem Punkt „Kraftstoff“).
- Extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge: Folgende Angaben sind zu machen - Die Werte des offiziellen Kraftstoffverbrauchs im kombinierten Testzyklus. Bei den Testzyklen „innerorts“ und „außerorts“ ist das Wort „entfällt“ einzutragen. - Der Wert des offiziellen Stromverbrauchs im kombinierten Testzyklus (kWh/100 km), dazu ist ggf. der aus dem CoC in Wattstunden je Kilometer (Wh/km) angegebene Wert in Kilowattstunden (kWh/100 km) umzurechnen. - Der Wert der offiziellen CO2-Emissionen für den Kraftstoff.
- Rein elektrisch betriebene Fahrzeuge: nur den Stromverbrauch zum kombinierten Testzyklus angeben (kWh/100 km). Dafür ist der aus dem CoC stammende und in Wattstunden je Kilometer (Wh/km) angegebene Wert in Kilowattstunden (kWh/100 km) umzurechnen. Bei der Angabe der CO2-Emissionen wird „0“ eingetragen. Bei rein elektrisch betriebenen Fahrzeugen bleibt die Kategorie „Kraftstoffverbrauch“ frei.
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