In Deutschland bestimmt ein genaues Regelwerk, wie eine Lichtzeichenanlage auszusehen hat. Doch es lässt den Städten durchaus kreative Spielräume – die gelegentlich zu Streit führen.
Homosexuelle Ampelfuguren: Die stilisierte Darstellung von zwei verliebten Männern an einer Fußgängerampel im Münchner Gärtnerplatzviertel darf bleiben.
(Bild: picture alliance / SZ Photo)
Die Darstellung gleichgeschlechtlicher Ampelfiguren in München darf bleiben. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die auf Entfernung der Figuren gerichtete Klage eines Bürgers der Landeshauptstadt abgewiesen. Die Piktogramme seien eine Botschaft der „Sympathie und Toleranz an homosexuelle Menschen“ und würden auch Betrachter mit anderer sexueller Orientierung nicht in ihren Rechten verletzen, entschied das Gericht. (Az.: 11 ZB 21.1777).
Die Ampelfiguren zeigen Bilder von offensichtlich lesbischen und schwulen Paaren. Sie waren 2019 an sechs Übergängen in den Münchener Szenevierteln Glockenbach und Gärtnerplatz installiert worden. Erstmals montiert wurden sie 2015 anlässlich des Eurovision Song Contest in Wien, aber auch im gleichen Jahr anlässlich des Christopher Street Days in München.
Diese Abwandelung von den üblichen Ampelmännchen wollte ein Münchener nicht hinnehmen und hatte zunächst vor dem Verwaltungsgericht geklagt. Das Gericht wollte aber keine Rechtsverletzung des Klägers erkennen. Die Klage wurde abgewiesen wie nun ebenso der Versuch auf eine Zulassung der Berufung beim Verwaltungsgerichtshof.
Otto-Ampeln in Emden
In Deutschland regeln eigentlich die bundesweit geltenden „Richtlinien für Lichtsignalanlagen“ (RiLSA) die Gestaltung von Ampelsignalen. Spätestens seit der Wiedervereinigung sind jedoch verschiedene lokale Abweichungen zu beobachten. Neben dem bekannten Ost-Ampelmännchen gibt es in Emden etwa Fußgängerampeln, die die Silhouette des aus dem Ort stammenden Komikers Otto Waalkes zeigen. Und in Düsseldorf zeigen Ampeln für Fußgänger eine eigentlich nicht vorgesehene Gelbphase.
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Stand vom 15.04.2021
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