Betriebsstilllegung richtig planen Keine Kunden vorzeitig vergraulen

Von Sven Köhnen, Friedrich Graf von Westphalen & Partner MBB, Köln

Viele Autohändler legen nach einer Kündigung des Händlervertrags ihren Betrieb still. Dabei gibt es eine Menge Formalitäten zu beachten. Wer an dieser Stelle zu hektisch und unüberlegt agiert, könnte in den letzten Wochen noch Kunden und damit wertvollen Umsatz verlieren.

Bevor ein Autohaus endgültig seinen Betrieb stilllegt, muss es eine Menge Formalitäten beachten.
Bevor ein Autohaus endgültig seinen Betrieb stilllegt, muss es eine Menge Formalitäten beachten.
(Bild: © blueddesign - adobe.stock.com)

Nicht selten entscheiden sich Automobilhändler nach der Kündigung des Händlervertrags, das Autohaus zu schließen und stillzulegen. Denn mit dem Wegfall des Fabrikats fehlt dem Autohaus das wesentliche immaterielle Betriebsmittel. Zudem will nicht jedes Autohaus anschließend weiter als Kfz-Werkstatt auf dem Markt aktiv sein. Eine Betriebsstilllegung sollte gut vorbereitet werden: zum einen, um alle notwendigen Vertragskündigungen und Organisationsaufgaben strukturiert abhandeln zu können, und zum anderen, um arbeitsrechtliche Streitigkeiten mit den Arbeitnehmern in Form von Kündigungsschutzklagen zu vermeiden.

Eine Betriebsstilllegung führt zur betriebsbedingten Kündigung der Arbeitnehmer. Gibt es einen Betriebsrat, muss ein Interessenausgleich versucht werden. Daneben verhandelt der Arbeitgeber mit dem Betriebsrat auch einen Sozialplan, mit dem die wirtschaftlichen Nachteile, die den Arbeitnehmern infolge der geplanten Betriebsänderung entstehen, ausgeglichen oder gemildert werden sollen. Sozialpläne sehen bei einer Betriebsstilllegung Abfindungen für die Arbeitnehmer vor.