Die Freude im ZDK ist groß: Nachdem der Gesetzgeber alle Hindernisse ausgeräumt hat, erhielt das Kfz-Gewerbe nun die AÜK-Akkreditierung. Die Urkunde und das neue Innungsschild wurden auf der Automechanika vorgestellt.
Endlich: Die Akkreditierungsurkunde für die AÜK ist da. Stolz präsentierten Werner Steber, Geschäftsführer der ZDK-Abteilung Werkstatt und Technik und Bundesinnungsmeister Wilhelm Hülsdonk die Urkunde und das neue Innungsschild für die AÜK.
(Bild: ZDK)
Die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) hat dem Bundesinnungsverband des Kraftfahrzeughandwerks (BIV) die Akkreditierung als Inspektionsstelle des AÜK-Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO/IEC 17020 Typ C ausgesprochen.
„Mit dem Erhalt der Urkunde und der Akkreditierungsnummer D-IS-21211-01-00 hat unser AÜK-Projekt jetzt das positive Gutachten der DAkkS“, sagt ZDK-Vizepräsident und Bundesinnungsmeister Wilhelm Hülsdonk.
Letzte Hürde für die Erteilung der Urkunde war die 55. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften. Nachdem diese am 2. Juli im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden war, konnte die DAkkS jetzt den Akkreditierungsprozess abschließen.
AÜK steht für „Akkreditierte Überprüfung im Kfz-Gewerbe“. Darunter werden alle amtlichen Prüfungen und Untersuchungen zusammengefasst, die die anerkannten Werkstätten durchführen. Dazu gehören neben der Abgasuntersuchung (AU) auch die Sicherheitsprüfung (SP) und die Gasanlagenprüfung (GAP).
Der ZDK nutzte die Automechanika auch gleich, um das neue Innungsschild zur AÜK vorzustellen.
(Bild: Pfaff/»kfz-betrieb«)
Unter Führung des Bundesinnungsverbands des Kraftfahrzeughandwerks (BIV) sind die jeweiligen Mitarbeiter der Landesverbände und der örtlich zuständigen Kfz-Innungen in Aufbau und Betrieb des AÜK-Systems eingebunden.
Rund 31.000 Betriebe sind schon beigetreten, davon erfüllen bereits fast 18.000 Betriebe nachvollziehbar alle Qualitätsanforderungen. Hiervon sind aktuell 573 Betriebe als Standorte des BIV in der Akkreditierungsurkunde genannt.
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Stand vom 15.04.2021
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