Autodiebe haben im vergangenen Jahr in Deutschland laut einer Statistik Fahrzeuge im Wert von fast 214 Millionen Euro gestohlen. Besonders beliebt waren SUVs. Regional haben die Diebe eine eindeutige Hochburg.
Autodiebe brechen Fahrzeuge meistens auf, indem sie das Schloss ausstechen.
Zwar sank die Zahl der Autodiebstähle 2020 gegenüber dem Vorjahr um fast 25 Prozent auf 10.697 kaskoversicherte Fahrzeuge – dennoch stieg der verursachte Schaden beträchtlich an. Der Grund: Die Kriminellen haben sich vor allem auf teurere Autos konzentriert. Dies geht aus dem aktuellen Autodiebstahlreport des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hervor.
Besonders hoch im Kurs bei Kriminellen stehen demnach SUVs: Unter den zehn am häufigsten gestohlenen Modellreihen finden sich sieben Typen dieser Bauform, darunter jeweils zwei Modelle von Land Rover, BMW und Toyota. Einen besonders hohen Anstieg, ein Drittel mehr als 2019, gab es bei den Land-Rover-Diebstählen. Auf 1.000 kaskoversicherte Autos dieser Marke zählten die Versicherer im Schnitt fast zwei Diebstähle.
„Erstmals mussten die Versicherer für einen Diebstahl im Durchschnitt mehr als 20.000 Euro zahlen“, erklärte die stellvertretende GDV-Hauptgeschäftsführerin Anja Käfer-Rohrbach. Den wirtschaftlichen Schaden bezifferte sie auf fast 214 Millionen Euro.
Höchste Diebstahlgefahr in Berlin
Im Vergleich der Bundesländer und Großstädte hatte Berlin erneut die mit Abstand höchste Diebstahlrate: Auch 2020 fand in der Hauptstadt mehr als jeder fünfte Autodiebstahl statt. Insgesamt wurden in Berlin 2.267 kaskoversicherte Pkw gestohlen. Der wirtschaftliche Schaden betrug dort allein fast 50 Millionen Euro.
Als sehr gering gilt dagegen die Diebstahlgefahr weiterhin in Süddeutschland. In Bayern und Baden-Württemberg wurden zusammen nicht einmal halb so viele Autos gestohlen wie allein in Berlin.
Wer zahlt bei einem Diebstahl? Wenn das Auto gestohlen wurde, ersetzt die Teilkaskoversicherung den entstandenen Schaden. Bei einer Vollkaskoversicherung ist die Teilkasko automatisch inbegriffen. Auf den eigenen Schadenfreiheitsrabatt wirkt sich ein Autodiebstahl nicht aus.
Diebe blockieren Fernbedienung
Um die Fahrzeuge zu stehlen, werden meist die Schlösser aufgebrochen, die Scheiben eingeschlagen, beim Zusperren per Funkfernbedienung das Signal blockiert, die Fahrzeugschlüssel nach Probefahrten ausgetauscht oder die Schlüssel bei Wohnungseinbrüchen entwendet.
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel Communications Group GmbH & Co. KG, Max-Planckstr. 7-9, 97082 Würzburg einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://support.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.