LKW-Bremsprüfstände: Heißer Herbst

Ottmar Holz

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In 15 Wochen läuft die einstmals schier endlos erscheinende Übergangsfrist für Bremsprüfstände ab, die nicht der Bremsprüfstandsrichtline von 2011 entsprechen. Doch in vielen Nutzfahrzeugwerkstätten drehen sich immer noch die alten Rollen.

Ein Bremsprüfstand mit Lastsimulation wie dieser BD 8427 von Beissbarth beschleunigt den Prüfablauf deutlich, da die Fahrzeuge auch unbeladen ausreichend hohe Bremskräfte vor der Blockiergrenze erreichen.
Ein Bremsprüfstand mit Lastsimulation wie dieser BD 8427 von Beissbarth beschleunigt den Prüfablauf deutlich, da die Fahrzeuge auch unbeladen ausreichend hohe Bremskräfte vor der Blockiergrenze erreichen.
(Bild: Holz/»kfz-betrieb«)

Egal wie die Wetterprognosen sind – der Herbst 2019 wird heiß für die Bremsprüfstandshersteller und viele Nutzfahrzeugwerkstätten. Ab dem 1. Januar 2020 muss jeder Bremsprüfstand, den ein Prüfingenieur für eine Hauptuntersuchung verwendet, der Bremsprüfstandsrichtlinie vom 12.4.2011 (RiLi 107) entsprechen.

Die Kfz-Betriebe haben ob der seit Langem bekannten Unwägbarkeiten die vom Gesetzgeber eingeräumte, großzügige Übergangsfrist weidlich ausgenutzt und ihre alten Prüfstände nicht wie angedacht in Windeseile ausgewechselt. Doch die durchaus verständliche Scheu, als Versuchskaninchen für eine eventuell nicht ausgereifte Technik herzuhalten, könnte sich jetzt als Bumerang erweisen – wenn es nämlich wegen langer Lieferfristen nicht mehr mit der Installation des neuen Prüfstands bis zum Stichtag klappt.