„Lust, mit Pipi zu spielen“: Angeklagter mit weiteren Vorwürfen gegen Audi-Vertrieb

Von dpa

Zuletzt hatte der Angeklagte Giovanni P. im Audi-Prozess bereits der Vertriebsabteilung des Herstellers eine Mitschuld am Diesel-Skandal gegeben. Nun legte der Ingenieur vor Gericht noch einmal nach.

Audi, Ingolstadt
Audi, Ingolstadt
(Bild: Audi)

Im Audi-Prozess hat der angeklagte Motorentwickler Giovanni P. erneut Vorwürfe gegen die Konzernführung und andere Abteilungen erhoben. Ganz Audi sei involviert gewesen, sagte Giovanni P. am Dienstag vor dem Landgericht München II. Als der Dieselskandal 2015 aufgedeckt worden sei, habe niemand sagen können: „Ich wusste gar nichts.“

Laut Anklage hatte P. als Abteilungsleiter in der Motorentwicklung in Neckarsulm mit veranlasst, dass die Software von Diesel-Motoren manipuliert wurde. Er habe von Mitarbeitern „intelligente Lösungen“ gefordert, um Abgastests zu bestehen, und 2008 angewiesen, eine Software einzubauen, die Tests erkennt.

Der Ingenieur sagte am Dienstag, er habe mit seinem Team am Ende einer Kette gestanden und Beschlüsse von oben umsetzen müssen. „Ich kann nicht machen, was ich will.“ Er habe teilweise nicht einmal diskutieren dürfen.

Immer wieder kritisierte P. auch den Vertrieb. Dieser habe nicht gewollt, dass die Kunden mit Harnstoff in Berührung kommen, der zur Reduzierung des Stickoxid-Ausstoßes eingesetzt wird, und Druck gemacht. Der Vertrieb habe Harnstoff mit Urin in Verbindung gebracht und den Ansatz gehabt: „Warum haben Sie so viel Lust, mit Pipi zu spielen?“, sagte P. „Wir waren nicht die Sauberen, die den Clean Diesel wollten, sondern wir waren die Schmutzigen.“

Stadler -Verfahren wird nicht abgetrennt

Am Ende des Verhandlungstages ging es auch um die weitere Rolle von Ex-Audi-Chef Rupert Stadler in dem auf zwei Jahre angesetzten Prozess. Seine Anwälte hatten beantragt, sein Verfahren von den Untersuchungen gegen die drei angeklagten Motorentwickler abzutrennen. Dieses Ansinnen lehnte das Landgericht München II aber ab. Es sei „zweckmäßig“, das Verfahren gemeinsam weiterzuführen, sagte der Vorsitzende Richter Stefan Weickert. Stadlers Rechte würden dadurch nicht übermäßig eingeschränkt. Es werde eine umfangreiche Beweisaufnahme unter Wahrung der Verteidigungsrechte aller Beteiligten geben.

Stadlers Verteidiger hatten moniert, dass es nicht sinnvoll sei, ihren Mandanten zusammen mit den drei anderen Angeklagten vor Gericht zu stellen. Der Vorsitzende Richter hielt dem nun entgegen, dass man sich bei der Auswahl der Beschuldigten im Prozess keineswegs auf einen vermeintlichen Kern des Tatvorwurfs konzentrieren müsse. Im aktuellen Komplex gehe es um mögliche Straftaten über mehrere Hierarchieebenen hinweg und durch viele Beteiligte. Es könne durchaus sinnvoll sein, dem anhand ausgewählter Angeklagter nachzukommen.

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