Maha vereint Bremsprüfung

Von Jakob Schreiner Autor Name

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Der Prototyp eines Kombiprüfstand des Werkstattausrüsters Maha kann die Stickoxidkonzentration (NOx) unter Last und die Bremswirkung der Fahrzeuge gleichzeitig ermitteln. Ob er allerdings jemals zum Einsatz kommt, steht nicht fest.

Werkstattausrüster Maha hat einen Prüfstand entwickelt, auf dem sich NOx-Messungen durchführen lassen. Der Prototyp wurde während eines Pressetermins in den Räumlichkeiten der Kfz-Innung Berlin vorgeführt.(Bild:  Zietz/»kfz-betrieb«)
Werkstattausrüster Maha hat einen Prüfstand entwickelt, auf dem sich NOx-Messungen durchführen lassen. Der Prototyp wurde während eines Pressetermins in den Räumlichkeiten der Kfz-Innung Berlin vorgeführt.
(Bild: Zietz/»kfz-betrieb«)

Der Werkstattausrüster Maha hat den Prototyp eines Zwei-in-Einem-Prüfstands vorgestellt. Er soll geeignet sein, sowohl die Fahrzeugbremsen zu testen als auch die Abgasuntersuchung (AU) durchzuführen, teilte das Unternehmen am Freitag in Haldewang mit. Möglich sei, die Stickoxidkonzentration im Rahmen der AU unter Last zu messen, wie sie zum Beispiel die DUH fordert. Die Abgasprüfung erfolgt dabei während des Fahrbetriebs, der durch besagten Rollenprüfstand simuliert wird.

Der Prüfstand erzeugt eine Geschwindigkeit von bis zu 20 Stundenkilometern und wirkt mit mindestens 1.000 Newton entgegengesetzt auf die Antriebsachse ein. Durch diesen so erzeugten Lastzustand, der beim Selbstzünder für eine Stickoxidmessung notwendig ist, sollen die Ergebnisse aussagekräftig sein. Bisher konnte der Stickoxidausstoß bei Dieseln nur während des realen Fahrbetriebs oder auf „teuren“ Leistungsprüfständen zuverlässig ermittelt werden.

Im Gegensatz dazu wäre laut Maha eine Aufrüstung konventioneller Bremsenprüfstände mit der Messfunktion „durchaus denkbar“, „unkompliziert“ und „ohne teure Anschaffung eines zusätzlichen Abgasrollenprüfstands umsetzbar“.

Das verändert sich an der AU

Bislang gibt es allerdings keinerlei rechtliche Regelungen oder Bestrebungen, die Messung der Stickoxide verpflichtend einzuführen. Die letzte Anpassung der AU erfolgte am 1. Januar dieses Jahres. Seit diesem Zeitpunkt werden die zulässigen Grenzwerte für Euro-6/VI-Fahrzeuge herabgesetzt. Für diese gilt dann nicht mehr der „Plakettenwert“ beim Diesel beziehungsweise der CO-Grenzwert von 0,2 % vol. beim Benziner, sondern generell der Grenzwert von 0,25 m-1 oder 0,1 % vol. Außerdem müssen AU-Tester seither parallel zur Eichung auch kalibriert werden. Als Stichtag gilt hier die erstmalige „Befassung“ nach dem 1. Januar. Das heißt: Im Rahmen der nächsten Eichung, Wartung oder Reparatur muss das Gerät DAkkS-konform kalibriert werden.

Die nächsten Anpassungen erfolgen dann zum 1. Januar 2020 beziehungsweise 2021. Ab dann muss die AU im akkreditierten Rahmen ablaufen. Kfz-Betriebe werden sich bis dahin einem vom ZDK erarbeiteten Qualitätsmanagmentsystem anschließen können. Eine wichtige Rolle spielt hierbei die zentrale Erfassung aller AU-relevanten Prüfmittel und Prüfer.

Zum Jahr 2021 soll die Partikelmessung eingeführt werden. Allerdings ist noch völlig offen, welches Messverfahren dabei zum Einsatz kommen soll, welche Grenzwerte gelten und vor allem bei welchen Fahrzeugen diese angewendet werden sollen. Vermutlich wird der Zeitpunkt nicht zu halten sein.

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