Mehrmarkenhandel: Exklusivität – was nun?
Eine entscheidende Wendung der Neuregelung des Neuwagenvertriebs ist die Möglichkeit, dass Hersteller und Importeure künftig eine Markenexklusivität fordern können. Eine Analyse möglicher Konstellationen.
Die neuen wettbewerbsrechtlichen Regelungen der EU-Kommission sehen im Mehrmarkenhandel wesentliche Änderungen vor. Denn zum 1. Juni 2013 können Hersteller und Importeure ihre Verträge den Regelungen der Vertikal-GVO 330/2010 anpassen. Dann haben sie die Möglichkeit, von ihren Händlern für fünf Jahre Markenexklusivität zu fordern.
Entsprechend haben Mehrmarkenhändler noch rund zweieinhalb Jahre Zeit, um ihr Unternehmen für mögliche Änderungen fit zu machen. Doch nicht nur sie, auch Kfz-Betriebe mit Verkaufs- und Auslieferungsstellen müssen ihre bisherigen Unternehmensstrukturen auf den Prüfstand stellen.
Die Betroffenen sollten zunächst einige grundlegende Fragen beantworten: Fordert ein Hersteller/Importeure Markenexklusivität, so ist zu klären, ob dies im Kfz-Betrieb überhaupt umgesetzt werden kann. Wenn ja, gilt es eine Antwort auf die Fragen zu finden, wie dies geschehen soll.
- Lässt es die Immobilie bzw. das Grundstück bauseitig zu, dass getrennte Ausstellungsräume geschaffen werden?
- Oder bedeutet die Forderung nach Markenexklusivität letztlich die Aufgabe einer der vertretenen Marken?
Dabei gilt es vor ab zu klären, welche Anforderungen der Hersteller genau definiert. Schreibt er getrennte Ausstellungsräume und getrenntes Personal vor oder erwartet er auch eine Trennung der Gesellschaften? Abhängig von den Herstellervorgaben entstehen entsprechende Kosten für Um- und Ausbau sowie für zusätzliches Personal. Dies kann auch den Backoffice-Bereich mit mehreren Buchhaltungen und Jahresabschlüssen betreffen. Es sollte zumindest einmal überschlagen werden, mit welchen Investitionen und mit welchen laufenden Kosten künftig zu rechnen ist.
Kann ein Händler eine Markentrennung auf dem vorhandenen Grundstück nicht umsetzen, so muss er sich auf eine Marke konzentrieren. Dabei besteht das Risiko, dass sich bereits getätigte Investitionen nicht mehr amortisieren. Zwar fallen keine zusätzlichen Kosten wie bei einer Markentrennung an. Aber vorhandene Kapazitäten (Personal, Einrichtung, Ausstellungsflächen) werden in der Regel nach Abstoßen einer Marke nicht ausgelastet – zumindest zunächst nicht.
Umsatzsteigerung versus Kostensenkung
Für den Händler gibt es also nach einer Markentrennung zwei Optionen: Umsatzsteigerung oder aber Kostensenkung. Doch angesichts stagnierender Märkte dürfte eine Umsatzsteigerung schwer fallen. Sofern sich ein Autohaus dennoch für diesen Weg entscheidet, ist eine detaillierte Marktanalyse unabdingbar.
(ID:364816)