Neuregelungen der Verpackungssteuer könnten Tankstellen mit Bistroangeboten zu schaffen machen, sollten Kommunen eigene Steuern einführen. Das Kfz-Gewerbe Baden-Württemberg fordert daher eine Klarstellung durch den Gesetzgeber.
Kunden müssen mit großen Preisunterschieden bei Verzehrangeboten von Tankstellen rechnen, sollten die Kommunen künftig jeweils eine eigene Verpackungssteuer erheben dürfen.
„Tankstellen mit Bistros könnten bald mit erheblichen Wettbewerbsverzerrungen konfrontiert sein, wenn sich einzelne Kommunen dazu entscheiden, ihre eigene Verpackungssteuer einzuführen“, warnt Carsten Beuß, Hauptgeschäftsführer des Landesverbands des Kraftfahrzeuggewerbes Baden-Württemberg, der unter anderem auch die rund 1.800 Tankstellen im südwestlichen Bundesland vertritt.
Diese Warnung ist vor dem Hintergrund eines kürzlich erfolgten Urteils des Bundesverwaltungsgerichts zu sehen, das eine solche lokale Regelung in Tübingen für rechtens erklärt hat (BVerwG 9 CN 1.22 - Urteil vom 24. Mai 2023), Pressemitteilung Nr. 40/2023 | Bundesverwaltungsgericht (bverwg.de). Der Verband befürchtet eine Flut weiterer kommunaler Steuerregelungen, sobald dieses Urteil rechtskräftig ist.
„Die neue Verpackungssteuer wird nicht nur Fastfood-Ketten betreffen, sondern alle Anbieter von gastronomischen Produkten und Getränken zum Verzehr vor Ort oder zur Mitnahme“, so Beuß. Konkret könnte daraus folgen, dass es in Zukunft unterschiedliche Regelungen in verschiedenen Kommunen für Einwegverpackungen und -besteck geben wird. Dadurch könnte es zu einer Wettbewerbsverzerrung zwischen Tankstellenstandorten im Land kommen.
Zum Beispiel dann, wenn eine Currywurst mit Pommes in einer Gemeinde aufgrund der eigenen Regelungen viel teurer wäre als in Nachbarorten ohne eine solche Verpackungssteuer. Zwar empfehle der Verband den Tankstellen ohnehin, geeignete Pfandlösungen zu prüfen und in ihr Portfolio aufzunehmen, dies sei aber nicht unbedingt eine Lösung für ortsfremde Kunden oder Gelegenheitskunden. Zudem entstünden auch dadurch Kosten.
Der Verband ruft daher den Gesetzgeber dazu auf, Wettbewerbsverzerrungen durch gesetzliche Klarstellungen zu verhindern. Beuß: „Unfaire Insellösungen lehnen wir ab. Wir brauchen eine bundesweite Lösung in die eine oder andere Richtung, aber keine Kleinstaaterei.“
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Stand vom 15.04.2021
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