Neue Vorgaben für die Hauptuntersuchung

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Was ändert sich für Autobesitzer?

Wer den Wagen mehr als zwei Monate nach dem vorgegebenen Datum bringt, muss künftig mehr zahlen: einen 20-Prozent-Aufschlag auf die Gebühr, die bei Pkw ohne Mehrwertsteuer zwischen 27,80 und 43,50 Euro betragen darf. Das bedeutet einen Aufschlag von netto 5,56 bis 8,70 Euro. Begründung der Regierung: Bei Verspätung gibt es künftig eine vertiefte Untersuchung.

Im Gegenzug gilt die neue Plakette aber für die komplette Frist und wird nicht mehr auf den ursprünglichen Monat zurückdatiert. Hätte ein Wagen im Januar zum TÜV gemusst, kommt aber erst im März, zählen die zwei Jahre also ab März und nicht ab Januar. Diese Änderung wird in einigen Bundesländern bereits praktiziert.

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