Was ändert sich bei der Sicherheitsprüfung (SP)?
Künftig ist im Rahmen der SP-Durchführung neben den angepassten Prüfbereichen und Prüfumfängen eine Prüfungsfahrt sowie die Anwendung von so genannten Bezugsbremskräften für Nutzfahrzeuge (Erstzulassung ab 28. Juli 2010) durchzuführen. Die bisherige Hochrechnung ist dann nur noch möglich, wenn keine Bezugsbremskräfte existieren. Eine Hochrechnung bezogen auf das Prüfgewicht ist nicht mehr zulässig.
Darüber hinaus wird eine Vorgabenprüfung für nicht elektronisch geregelte Fahrzeugsysteme (Prüfdaten) und elektronisch geregelte Fahrzeugsysteme (Systemdaten) eingeführt. Die Systemdatenprüfung erfolgt anhand eines EDV-Hilfsmittels (SP Plus inklusive FSD.SP 21) für Nutzfahrzeuge (Erstzulassung zwischen 1. April 2006 und 31. Dezember 2013) beziehungsweise mit einem SP-Adapter für Fahrzeuge (Erstzulassung ab 1. Januar 2014) und für Anhänger (Erstzulassung ab dem 1. Januar 2015).
Zudem will der Gesetzgeber das Fälschen von SP-Prüfprotokollen erschweren. Die 47. ÄndVStVR sieht dafür ein einheitliches SP-Nachweis-Siegel für die Dokumentation der Sicherheitsprüfung vor. Die SP-Änderungen können fließend eingeführt werden.
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