Was geschieht mit der Fristenregelung?
Bei der Hauptuntersuchung gibt es keine Rückdatierung mehr. Innerhalb der ersten zwei Monate wird eine HU und ab dem dritten Monat eine vertiefende HU durchgeführt. Dabei gilt: Die Prüfplakette wird immer im Monat der HU-Durchführung zugeteilt. Zwei Monate vor der Hauptuntersuchung darf eine AU-Werkstatt die Abgasuntersuchung durchführen. Wird die HU dann nicht innerhalb der nächsten zwei Monate durchgeführt, ist eine erneute AU erforderlich.
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