Abgasuntersuchung Neuer AU-Leitfaden kommt später

Von Steffen Dominsky 2 min Lesedauer

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Aktuell wird die AU-Richtlinie umfassend überarbeitet. Aber: Der neue Geräteleitfaden 7 wird frühestens zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Und so lange gilt in Sachen AU-Solldaten das bekannte Prinzip, worauf Harald Hahn vom ASA-Verband hinweist.

Seit 1.7.2023 werden in Deutschland Euro-6/VI-Diesel mittels Partikelzählung geprüft. Ob künftig auch Euro-5b-Fahrzeuge damit im Rahmen der HU/AU geprüft werden müssen, ist noch offen.(Bild:  picture alliance/dpa)
Seit 1.7.2023 werden in Deutschland Euro-6/VI-Diesel mittels Partikelzählung geprüft. Ob künftig auch Euro-5b-Fahrzeuge damit im Rahmen der HU/AU geprüft werden müssen, ist noch offen.
(Bild: picture alliance/dpa)

Immer wieder muss die Abgasuntersuchung (AU) dem aktuellen Stand der Fahrzeug- und Abgastechnik angepasst werden. Aktuell nutzen Werkstätten und Überwachungsorganisationen für die Emissionsprüfung von Otto- und Dieselmotoren den Leitfaden 6. Dieser trat zum 1. Juli 2023 mit der Einführung der Partikelmessung (PN-Messung) an Euro-6/VI-Dieselfahrzeugen in Kraft.

„Die aktuelle AU-Richtlinie enthält eine Revisionsklausel, wonach das bei der PN-Messung festgelegte Prüfverfahren sowie die Grenzwerte darauf überprüft werden sollen, ob sie anwendbar sind oder Anpassungen erfordern“, erklärt Harald Hahn, Vorsitzender des Fachbereichs Diagnose und Abgasmessgeräte des Bundesverbands der Hersteller und Importeure von Automobil-Service-Ausrüstungen, kurz ASA. „Aktuell werden sogenannte Informationsschreiben an Werkstätten verteilt, wonach ab dem 4. Quartal 2025 ein neuer AU-Geräteleitfaden in Kraft treten soll und damit die Herstellervorgaben für die AU entfallen. Diese sind sachlich falsch“, so Hahn. Der neue Geräteleitfaden Nr. 7 trete frühestens mit Verabschiedung der neuen AU-Richtlinie in Kraft, also nicht vor Januar 2027. Und so lange gelten bei der AU die Herstellervorgaben für die AU-Grenzwerte, stellt der ASA-Fachbereichsleiter klar.

Der Hintergrund: Analog wie bereits bei der Partikelanzahlmessung geschehen, sollen die Herstellervorgaben zur AU durch gesetzliche AU-Solldaten bei allen Prüfverfahren ersetzt werden. Ursprünglich war geplant, dass die dafür erforderliche Änderung der AU-Richtlinie Mitte 2026 in Kraft treten soll.

Die Änderungen, die sich aufgrund des Wegfalls der herstellerspezifischen Vorgaben ergeben, ohne Einfluss auf die Qualität der AU zu nehmen, erfordern jedoch mehr Aufwand als angenommen und betreffen alle Prüfabläufe. Darum hat sich der Zeitplan für die Revision der AU-Richtlinie verschoben. Entsprechend später wird auch der Geräteleitfaden 7 in Kraft treten. Nach aktuellem Stand ist mit der Bekanntmachung der geänderten AU-Richtlinie im Verkehrsblatt nicht vor Ende des 1. Quartals 2026 zu rechnen. Die Änderungen in der AU-Richtlinie und die darauf basierenden Änderungen im Leitfaden 7 werden dann voraussichtlich ab dem 1. Januar 2027 gelten.

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