Händler, die ihre Fahrzeuge auch über Fernabsatz verkaufen und online dafür werben, müssen Gesetzesänderungen beachten, die ab Ende Mai gelten. Darauf weist der ZDK hin.
Der ZDK hat in seinem aktualisierten Fragen-und-Antworten-Katalog zum Thema „Kfz-Online-Handel & Co.“ zusammengefasst, welche gesetzliche Änderungen beim Fernabsatz von Fahrzeugen auf die Händler zukommen, und entsprechende Checklisten sowie Mustererklärungen erstellt.
Die Gesetzesänderungen betreffen die Onlinewerbung von Fahrzeugen und deren Verkauf, der außerhalb des Showroom stattfindet – also per Mail, telefonisch oder über das Internet. Hierbei gelten besondere Regelungen, die durch Gesetzesänderungen in den vergangenen Monaten neue Vorgaben mit sich gebracht haben, darunter viele Informationspflichten gegenüber den Kunden. Die neuen Anforderungen müssen die Händler ab dem 28. Mai 2022 umsetzen.
„Davon betroffen ist auch das gesetzliche Muster für die Widerrufsbelehrung. Auch wenn die erforderlichen Änderungen nur marginal sind, sollten sie vorgenommen werden. Andernfalls kommt eine Widerrufsbelehrung nicht in den Genuss der gesetzlichen Schutzwirkung“, betont Marion Nikolic von der ZDK-Rechtsabteilung.
Sollten Autohändler die gesetzlichen Anforderungen nicht oder nur unvollständig erfüllen, könnte das für sie fatale Folgen haben, warnt die Juristin. Wenn Verbraucherrechte verletzt würden, drohen Bußgelder, die von den zuständigen Behörden der EU-Mitgliedsstaaten verhängt werden.
Die ZDK-Rechtsabteilung empfiehlt daher den Händlern, sich zeitnah mit den Änderungen auseinanderzusetzen und diese umzusetzen, sofern sie Onlinewerbung oder Fernabsatz betreiben.
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