Barrierefreie Websites Ohne Hindernisse durchs Netz

Von Harald Czycholl-Hoch 6 min Lesedauer

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Mitte 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Kraft. Es soll einen ungehinderten Zugang zu Dienstleistungen und Produkten sicherstellen – und erfordert, dass viele Betriebe ihren Internetauftritt überarbeiten. Tun sie das nicht, drohen Geldbußen.

Webseiten müssen ab Mitte 2025 barrierefrei zugänglich sein. Das bedeutet, dass sie für alle Personen gleichermaßen nutzbar sein müssen.(Bild:  tippapatt - stock.adobe.com)
Webseiten müssen ab Mitte 2025 barrierefrei zugänglich sein. Das bedeutet, dass sie für alle Personen gleichermaßen nutzbar sein müssen.
(Bild: tippapatt - stock.adobe.com)

Der Name ist ziemlich sperrig: Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Doch Ziel dieses Wortungetüm-Gesetzes ist genau das Gegenteil: Es soll Hürden in der digitalen Sphäre abbauen – und Menschen mit Einschränkungen die Teilhabe an der digitalen Wirtschaft ermöglichen. Am 29. Juni kommenden Jahres tritt es in Kraft – Hintergrund ist die Umsetzung der Europäischen Barrierefreiheitsrichtlinie in deutsches Recht.

„Das Gesetz betrifft Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen an Privatpersonen anbieten“, erklärt Torsten Wesche, Sales Advisor bei der Agentur A11YPLAN aus dem baden-württembergischen Vellberg. „Mittelständische Unternehmen in der Kfz-Branche, die ihre Produkte und Dienstleistungen an Privatpersonen anbieten, sind direkt betroffen. Dies betrifft Autohändler, Werkstätten und Unternehmen, die Online-Services wie Terminbuchungen oder Fahrzeugkonfiguratoren anbieten.“ Die Unternehmen müssten sicherstellen, dass ihre Webseiten und Mobile-Apps auch von Menschen mit Behinderung genutzt werden können, so Wesche. „Das gilt nicht nur für Verkaufsseiten, sondern auch für Informationsseiten oder Apps, die einen Verkauf vorbereiten oder unterstützen.“ Menschen mit Behinderungen sollen diese Angebote ohne Einschränkungen nutzen können, indem technische Standards eingehalten werden.