VDOH gegen Stellantis Opel-Vergütungssystem verstößt gegen deutsches Recht
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Das Urteil gegen den Hersteller fällt eindeutig aus – oder, wie es eine Gerichtssprecherin ausdrückte: „Die Klägerin hat voll obsiegt.“ Was der Richterspruch konkret wert ist, muss sich nun zeigen.

Opel darf seinen Vertriebspartnern keine Regelung mehr vorschreiben, bei der der Hersteller eigenmächtig die aus Festmarge und Boni bestehende Vergütung seiner Händler ändern kann. „Das Gericht ist im Wesentlichen der Argumentation der Klage gefolgt“, sagte eine Sprecherin des Landgerichts Frankfurt am Main am Donnerstag im Gespräch mit »kfz-betrieb«. Geklagt hatte der Opel-Händlerverband (VDOH). Opel will gegen das Urteil vor dem Oberlandesgericht in Berufung gehen.
Im entscheidenden Absatz des Urteils – der so genannte Tenor liegt »kfz-betrieb« vor – heißt es:
„Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung von Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, [...] zu unterlassen, Vergütungen der angeschlossenen Opel-Vertragshändler in Form von Grundmargen und/oder Boni für Opel-Neufahrzeuge jährlich einseitig durch Rundschreiben und/oder durch Verkaufsprogramm „Beschreibung der Grundmarge des Opel Margensystems … bis auf Widerruf“ neu festzulegen beziehungsweise zu ändern, wenn dies geschieht wie in dem Rundschreiben der Beklagten „Das Opel Vergütungssystem für Neuwagen 2020 - Stand: Dezember 2019“ [...] jeweils in Verbindung mit dem „Opel Händlervertrag“.
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