Die Politik der EU läuft ins Leere, wenn sie die Klimaziele und der CO2-Grenzwerte über Neufahrzeuge erreichen will und den Bestand ignoriert, fürchtet Carsten Beuß vom Kfz-Gewerbe Baden-Württemberg. Als Gegenmittel sieht er die schnelle Einführung der E-Fuels.
Carsten Beuß kritisiert die Klimapolitik der EU, weil sie die Wünsche der meisten Autohauskunden ignoriere.
(Bild: Kfz-Baden-Württemberg)
Harsche Kritik an den Plänen der EU zur Verschärfung der CO2-Grenzwerte übt Carsten Beuß, Hauptgeschäftsführer des Kfz-Gewerbes Baden-Württemberg: „Die EU muss aufpassen, dass sie mit ihrer Klimapolitik nicht die europafeindlichen Kräfte nährt.“ Außerdem kritisiert er das Bundesumweltministerium, das die Abgabe von reinen E-Fuels an Tankstellen und von paraffinischem Dieselkraftstoff als Reinkraftstoff verbieten will.
Wie berichtet, beabsichtigt die EU-Kommission, die zulässigen Kohlendioxidemissionen bis 2030 statt wie bisher vorgesehen um 40 Prozent nun um mindestens 55 Prozent senken. Zugleich sollen die vor zwei Jahren verabschiedeten CO2-Flottengrenzwerte für Pkw bis 2030 von minus 37,5 Prozent auf minus 50 Prozent verschärft werden. Wie das Ziel erreicht werden soll, lasse die EU bislang offen, so Beuß. Zudem gingen die Pläne am Kundenwunsch vorbei, wie die Verkaufszahlen aus den Autohäusern zeigten. „Die Menschen erfüllen sich ihre Mobilitätsbedürfnisse mit den Autos, die dazu passen. Und wir können die Menschen nicht in Kleinwagen zwingen, wenn die Familie einen Van oder ein SUV braucht“, stellt der Vertreter des Kfz-Gewerbes fest.
Sorge bereitet ihm ferner, „dass Deutschland mit seiner EU-Ratspräsidentschaft treibende Kraft bei dieser CO2-Jagd ist, die teils absurde Züge annimmt. Klimaschutz ist wichtig und erfordert erhebliche Anstrengungen, aber die Maßnahmen müssen neben dem ökologischen Nutzen auch ökonomisch vertretbar sein“. Eine Hatz auf das Auto als solches helfe niemandem weiter.
Beuß kritisiert Bundesumweltministerin Svenja Schulze für ihre Ankündigung, sie wolle nun nochmals „binnen drei Monaten eine Festlegung der Europäischen Union auf ein deutlich verschärftes Klimaziel für 2030 erreichen“. Er meint, weil die Klimaziele nur Neuwagen beträfen, könne so keine schnelle und durchgreifende Verringerung des CO2-Ausstoßes im Verkehrssektor erwartet werden, „selbst, wenn alle neuen Autos außer E-Autos und Kleinwagen verboten würden“. Eine schnelle Wirkung könne laut Beuß nur dann erzielt werden, wenn auch kurzfristig bei den Fahrzeugen angesetzt werde, die jetzt und in den nächsten Jahren noch auf der Straße seien. Die Zahl der Neuzulassungen lag in Deutschland 2019 bei rund 3,6 Millionen, der Bestand bei 47,7 Millionen Fahrzeugen.
Aus Sicht des Kfz-Gewerbes braucht es daher zunächst Lösungen für den Bestand. Beuß: „Wir können auf einen Schlag fast den kompletten CO2- Ausstoß des Autoverkehrs einsparen, wenn wir es schaffen, klimaneutrale E-Fuels in ausreichender Menge auf den Markt zu bringen, Neuwagen inklusive, soweit sie Verbrenner oder Hybrid-Motoren haben.“ Das werde aber von Bundesumweltministerin Schulze blockiert. Beuß: „Nach Presseberichten will das BMU ein Verbot der Abgabe von E-Fuels in Reinform, beispielsweise an Tankstellen, durchsetzen. Das Inverkehrbringen von paraffinischem Dieselkraftstoff als Reinkraftstoff für den Einsatz im Straßenverkehr in Deutschland soll grundsätzlich nicht erlaubt werden.“
Nach Informationen von Carsten Beuß soll das Verbot von einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe beschlossen werden. Baden-Württemberg sei gegen diese Pläne. Beuß: „In dem Fall hoffen wir sehr, dass Verkehrsminister Winfried Hermann sich durchsetzen kann. Vor allem müssen wir aber auf EU-Ebene alle Hebel in Bewegung setzen, dass die Weichen richtig gestellt werden. Denn Investitionen in klimaneutrale Kraftstoffe würden den Verkehr zum größten CO2-Vermeider machen.“
Reaktion auf die Kritik
Zur Kritik des Kfz-Gewerbes hat Monika Herrmann, Leitung Projektgruppe und Programm Renewable Energy Fuels, vom Verkehrsministerium des Landes Stellung genommen:
„Das Verkaufs-Verbot für paraffinische Kraftstoffe in Reinform besteht faktisch bereits. Die zitierte Länderarbeitsgruppe hat nur noch über die Umsetzung durch die Bundesländer entschieden. Lediglich Baden-Württemberg hat dagegen gestimmt. Gemäß den Bestimmungen der geänderten 10. BImSchV dürfen paraffinische Kraftstoffe in Reinform daher nicht mehr in den Verkehr gebracht werden.
Die DIN EN 15940 wurde nämlich als Anforderung nicht übernommen, Anforderungen zu Wasserstoff schon. Daher gibt es keine Anforderungen für XtL in der 10. BImSchV.
Die Länderministerien, die für Kraftstoffe zuständig sind, müssen nun entscheiden, wie sie das Verbot umsetzen. Denn das müssten sie tun, wenn auf Bundesebene das Gesetz nicht wieder geändert wird.
Das Verkehrsministerium in Baden-Württemberg setzt sich auf der Bundes- und EU-Ebene für alternative Kraftstoffe auf Basis erneuerbarer Energien (sog. reFuels) ein. Zusammen mit dem Umweltministerium wird ein Bundesratsantrag vorbereitet.“
Stand: 08.12.2025
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel Communications Group GmbH & Co. KG, Max-Planckstr. 7-9, 97082 Würzburg einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Meine Einwilligung umfasst zudem die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern wie z.B. LinkedIN, Google und Meta. Hierfür darf die Vogel Communications Group die genannten Daten gehasht an Werbepartner übermitteln, die diese Daten dann nutzen, um feststellen zu können, ob ich ebenfalls Mitglied auf den besagten Werbepartnerportalen bin. Die Vogel Communications Group nutzt diese Funktion zu Zwecken des Retargeting (Upselling, Crossselling und Kundenbindung), der Generierung von sog. Lookalike Audiences zur Neukundengewinnung und als Ausschlussgrundlage für laufende Werbekampagnen. Weitere Informationen kann ich dem Abschnitt „Datenabgleich zu Marketingzwecken“ in der Datenschutzerklärung entnehmen.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden. Dies gilt nicht für den Datenabgleich zu Marketingzwecken.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://contact.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.
Carsten Beuß kritisiert die Klimapolitik der EU, weil sie die Wünsche der meisten Autohauskunden ignoriere.