Allgemeine Geschäftsbedingungen Stolperfallen vermeiden
Vom Autoverkauf bis zu Ersatzteilbestellungen: Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Vertragsbestandteil der meisten Rechtsgeschäfte zwischen Kfz-Betrieben und ihren Kunden. Bei der Erstellung sollten Unternehmen aber einiges beachten.

Preise, Lieferfristen, Reklamationsrechte oder Haftungsfragen – all das muss geregelt werden, wenn man miteinander ins Geschäft kommen möchte. Das gilt im Autohandel und der Kfz-Werkstatt genauso wie in sämtlichen anderen Branchen auch. Das Mittel der Wahl sind hierbei in aller Regel die allgemeinen Geschäftsbedingungen – kurz: AGB –, in denen Unternehmen ihre Bedingungen formulieren. Sie kommen in der Kfz-Branche in vielfältiger Form zum Einsatz: beim Verkauf von Neu- und Gebrauchtfahrzeugen genauso wie bei Reparaturaufträgen für die Autowerkstatt bis hin zu Ersatzteil- und Zubehörbestellungen über den unternehmenseigenen Onlineshop. Und doch werden sie mitunter stiefmütterlich behandelt, was sich im Zweifelsfall rächen kann.
Mithilfe von AGB können Kfz-Betriebe Rechtsgeschäfte über die gesetzlichen Regelungen hinaus spezifizieren. Auf diese Weise können sie vermeiden, bei jedem neuen Vertragsschluss die einzelnen Regelungen erneut aushandeln zu müssen. Zwar gibt es keine Pflicht, AGB zu verwenden. Allerdings gelten ansonsten die gesetzlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) – und diese betreffen häufig nicht alle für das jeweilige Unternehmen relevanten Punkte. Das kann dann juristische Auseinandersetzungen mit Kunden nach sich ziehen.
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