Trend-Tacho: Aufklärungsbedarf in Sachen Garantie
Die Hälfte aller Neuwagenkäufer sind falsch informiert und glauben, für den Erhalt ihrer Garantieansprüche eine Vertragswerkstatt aufsuchen zu müssen. Dabei möchten die meisten die Werkstatt selbst auswählen.

Ein Drittel der Käufer von Neuwagen und ein Viertel der Erwerber von gebrauchten Fahrzeugen haben bei ihren Automobilhändlern und Versicherern schon einmal Garantieansprüche gestellt. 98 beziehungsweise 95 Prozent von ihnen waren mit der Abwicklung der Garantiearbeiten zufrieden. Diese hohe Prozentzahl an zufriedenen Kunden spricht für einen guten Service der Kfz-Betriebe.
Allerdings haben viele Fahrzeughalter Informationslücken. So meinen 36 Prozent der Käufer von neuen Autos, dass ihre Fahrzeuggarantie auch verschlissene Ersatzteile abdeckt. Gut jeder zweite Neuwagenkäufer ist davon überzeugt, dass er zum Erhalt seiner Garantieansprüche „auf jeden Fall“ in eine Vertragswerkstatt fahren muss. Nur 40 Prozent wissen, dass die Werksgarantie nicht verloren geht, wenn sie Wartungs- und Inspektionsarbeiten innerhalb der Garantielaufzeit von Freien Werkstätten durchführen lassen. Hier besteht Aufklärungsbedarf. Denn 72 Prozent der Neu- und 79 Prozent der Gebrauchtwagenbesitzer möchten im Garantiefall die Werkstatt selbst aussuchen können.
Auf die Frage „Welche Laufzeit würden Sie bei einer Garantie für Ihr Fahrzeug bevorzugen?“ nannten 34 Prozent der Fahrer von Neuwagen „fünf Jahre“. Von den Gebrauchtwagenfahrern favorisieren 29 Prozent eine „Fünfjahresgarantie“.
Auf relativ großes Interesse (55 %) stoßen Garantiepakete, die neben der Herstellergarantie auch zusätzliche Mobilitäts- und Serviceleistungen wie Pannenhilfen, Inspektionen oder Updates der Navigationskarten beinhalten.
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