Unfallgutachten: Keine Einstellungssache
Nach einem Unfall darf der Austausch der Lenkung keine Frage der Kosten sein. Allein die Sicherheit der Fahrzeuginsassen ist maßgebend dafür, ob die Reparatur durchgeführt wird oder nicht. Nur der Sachverständige kann das fundiert beurteilen.
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Der Schaden vorne links ist eigentlich gar nicht so gravierend: Ein eingedrückter Kotflügel und eine abgerissene Kunststoffstoßstange. Aber der Sachverständige sieht bei der Schadenaufnahme auch die Verformung an der Felge und geht auf Nummer sicher: Er lässt die Achsgeometrie des Fahrzeugs vermessen. Tatsächlich stellt die Werkstatt hierbei deutliche Differenzen fest: Die Spur weicht um etwa ein Grad vom Vorgabewert des Fahrzeugherstellers ab. Für den Sachverständigen ist klar: Bei einer so starken Verstellung muss auch die Lenkung beim Aufprall etwas abbekommen haben und gehört ausgetauscht. Und genau das führt er in seinem Gutachten auf.
Überrascht sind etwas später sowohl die Werkstatt als auch der Sachverständige: Die Versicherung, die für den Schaden aufkommen muss, lehnt nämlich die Kostenübernahme ab. Im entsprechenden Bescheid heißt es, eine Veränderung von etwa einem Grad ließe sich über die Spurstangen noch einstellen. Deshalb brauche die Lenkung nicht ausgetauscht zu werden, und die Versicherung würde die Kosten hierfür folglich nicht übernehmen.
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