Verbraucherschutz verändert Versicherungsgeschäft
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Das neue Umsetzungsgesetz zur IDD bringt umfangreiche Informations- und Beratungspflichten mit sich. Auch auf die Qualifikationen der Versicherungsvermittler im Autohaus hat das neue Gesetz Einfluss.

Am 23. Februar ist in Deutschland das Umsetzungsgesetz der Insurance Distribution Directive (IDD) in Kraft getreten. Grundsatz der IDD ist die ehrliche, redliche und professionelle Vertriebstätigkeit im bestmöglichen Interesse des Kunden. Sie hat nicht nur für Unternehmen der Versicherungswirtschaft, sondern auch für Vermittler weitreichende Folgen.
Ziel der IDD ist es, den Verbraucherschutz zu verbessern und gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen. Neben Personengruppen, die am Vertrieb beteiligt sind, betreffen die Anforderungen der IDD alle Personen, die Zugriff auf Kundenkontakte haben und Empfehlungen für Verträge abgeben. Das schließt auch Kfz-Betriebe ein, die Versicherungen anbieten.
Die IDD hat die Informations- und Beratungspflichten des Vermittlers gegenüber dem Kunden erweitert. Vermittler müssen beispielsweise als zusätzliche Information für den Kunden die Art und Quelle ihrer Vergütung offenlegen. Die Nürnberger stellt daher Mustervorlagen zu den Erstkontaktfoldern bereit.
Daneben fordert die IDD eine sachgerechte Erstqualifikation und eine regelmäßige Weiterbildung. Betriebe dürfen vertrieblich tätige Mitarbeiter nur beschäftigen, wenn diese zuverlässig und entsprechend qualifiziert sind. Zur Vertriebstätigkeit gehören die Beratung, das Vorbereiten und der Abschluss von Versicherungsverträgen sowie das Mitwirken bei der Verwaltung und Erfüllung der Verträge - insbesondere im Schadensfall.
Wer als produktakzessorischer Vermittler nach §34d Abs. 6 GewO (neu) registriert ist und – wie in einer Autohausagentur – Versicherungen als Ergänzung der im Rahmen seiner Haupttätigkeit gelieferten Ware oder Dienstleistung vermittelt, muss sicherstellen, dass der Gewerbetreibende und seine vertrieblich tätigen Angestellten angemessen qualifiziert sind. Die Nürnberger stellt entsprechendes Schulungsmaterial über ein Onlinelernportal bereit, auf das die Autohausagenturen Zugang erhalten.
Vermittler, die als Vollagentur mit dem Status Mehrfachagentur (§34d Abs. 1 GewO – neu) oder Ausschließlichkeitsagentur (§34d Abs. 7 GewO – neu) alle Versicherungssparten vermitteln können, müssen über eine sachgerechte Qualifikation verfügen. In der Regel ist dies eine versicherungsfachliche Ausbildung. Die Gewerbetreibenden und deren selbstständige und angestellte Vermittler sowie ihre vertrieblich tätigen Mitarbeiter müssen sich außerdem in einem Umfang von 15 Stunden pro Kalenderjahr weiterbilden. Dies gilt auch für Personen, die nur auf Kfz-Versicherungen spezialisiert sind.
Die Nürnberger unterstützt ihre Autohausagenturen bei der Entscheidung zum künftigen Vermittlerstatus. Um nicht die umfangreiche Erstqualifikation und die Weiterbildungspflichten von 15 Stunden pro Jahr erfüllen zu müssen, ist es für die meisten Händler ratsam, den Status als produktakzessorischer Vermittler zu erlangen und sich bei der IHK entsprechend zu registrieren. Wirkt der Mitarbeiter des Autohauses nicht selbst bei der Beratung und Vermittlung für andere Produktpartner mit, kann er dank des Nürnberger Antragsservice als reiner Tippgeber fungieren. Er ist dann nicht am Vermittlungsprozess beteiligt und somit auch nicht von der IDD betroffen.
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