Verbrauchsangaben weichen von Realität weit ab
Gefühlt stimmen die offiziellen Pkw-Verbrauchsangaben selten mit der Realität überein. Eine Studie zeigt nun, dass die Abweichungen regelmäßig sogar klagerelevant sein können.

Viele Autos verbrauchen einer Studie zufolge mehr Sprit, als die Hersteller angeben. Der tatsächliche Spritverbrauch vieler Autos liegt im Schnitt um ein Drittel höher, wie eine am Sonntag veröffentlichte Untersuchung der Forschungsorganisation ICCT (international council of clean transportation) ergeben hat. Die Kluft zwischen dem offiziellen und dem realen Verbrauch sei so groß wie noch nie, heißt es darin weiter. Noch vor zehn Jahren habe sie bei etwa 10 Prozent gelegen.
Den Autoren zufolge muss ein durchschnittlicher Autofahrer deswegen Mehrkosten für Kraftstoff von rund 450 Euro pro Jahr verkraften. Über die Studie berichtete auch der „Spiegel“. Nicht beleuchtet werden in der Studie mögliche rechtliche Folgen. Laut der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt eine zum Kaufrücktritt berechtigende „erhebliche Pflichtverletzung“ vor, wenn der Kraftstoffverbrauch eines Neufahrzeugs um mehr als 10 Prozent von den Herstellerangaben abweicht (vgl. BGH-Urteile, AZ: VIII ZR 19/05 und VIII ZR 52/96).
In einer Anfrage von »kfz-betrieb« wies allerdings Elmar Fuchs, Geschäftsführer des Rechtsportals Autorechtaktuell.de, bereits vor einiger Zeit darauf hin, dass prozessual der Fahrzeughalter verpflichtet ist, den überhöhten Verbrauch zu nachzuweisen. Dies ist nur durch aufwendige und möglichst objektive Messverfahren möglich, die vom Fahrstil abhängige Einflüsse ausschließen.
Der Verband der Automobilindustrie (VDA) verwies auf DPA-Anfrage auf die anerkannten Testverfahren und erinnerte zudem an die Unterschiede zwischen Kraftstoffverbrauch unter Laborbedingungen und dem Verbrauch im realen Straßenverkehr. Der tatsächliche Verbrauch könne dadurch sowohl über als auch unter dem Normverbrauch liegen.
Interessantes Detail hierzu: Als die EU-Kommission zuletzt (2012) Zahlen zum Realverbrauch von Neufahrzeugen ermittelte, nutzte sie unter anderem die Test-Datenbanken des ADAC und der „Auto Motor und Sport“ (AMS). Während AMS einen durchschnittlichen realen Mehrverbrauch von circa 35 Prozent dokumentiert hatte, lag dieser Wert beim ADAC nur bei knapp unter 10 Prozent.
Derzeit werden mit Hilfe des „Neuen Europäischen Fahrzeugzyklus“ (NEFZ) die CO2-Verbräuche der Fahrzeugflotten gemessen. Das EU-Parlament will aber 2017 ein weltweit vergleichbares Testverfahren einführen. „Die neue Testprozedur wird eine Reihe der Probleme des heutigen Verfahrens beheben“, so Studienautor Peter Mock.
Realitätslücke wird immer größer
Für die Untersuchung hat der International Council of Clean Transportation (ICCT) nach eigenen Angaben die Daten für mehr als eine halbe Million Fahrzeuge untersucht. „Sämtliche uns vorliegende Datenquellen bestätigen, dass die Lücke zwischen dem von Herstellern veröffentlichten Kraftstoffverbrauch und dem tatsächlich vom Kunden festgestellten Verbrauch seit Jahren zunimmt“, so Mock weiter. Diese steigende Diskrepanz erschwere auch das Erreichen künftiger CO2-Ziele.
Auffällig sei auch, dass mit jeder neu auf den Markt kommenden Fahrzeuggeneration der Unterschied zwischen offiziellem und realem Spritverbrauch in der Regel sprunghaft ansteige. Nach Ansicht des VDA hat der Fahrer selbst den größten Einfluss auf den Verbrauch. Durch vorausschauendes Fahren mit wenig Beschleunigungs- und Bremsphasen könne er den Spritverbrauch sehr gering halten. Weiteren Einfluss hätten Faktoren wie Witterung, Beladung oder auch der Einsatz von Klimaanlage oder Sitzheizung. Im NEFZ seien etwa letztere nicht berücksichtigt, weil nicht alle Wagen eine solche Ausstattung hätten.
Die Grünen-Bundestagsfraktion forderte die Bundesregierung auf, dafür zu sorgen, dass das neue Testverfahren 2017 auch tatsächlich realisiert werde. „Die Tricksereien der Autohersteller beim Spritverbrauch müssen schnellstens ein Ende haben“, erklärte der Verkehrsexperte Stephan Kühn am Sonntag. „Verbrauchszahlen müssen der Wahrheit entsprechen und die Bundesregierung darf nicht versuchen, hier Kriterien wieder aufzuweichen.“
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