Verdacht auf Untreue: Gericht lässt Anklage gegen vier VW-Manager zu

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Übertarifliche Bezüge von hohen Betriebsratsmitgliedern sind in vielen Firmen nicht präzise festgelegt. Grundsätzliche Regelungen des Betriebsverfassungsgesetzes zur Vergütung gelten auch deshalb als reformbedürftig – so stellt sich die Frage, welche Gehaltskorridore für Leitungsaufgaben genau gelten sollen. Es geht also um Rahmenbedingungen, die auch manche Juristen und Gewerkschafter für teils veraltet halten und welche die Gehaltsfestsetzung erschweren.

Nach Interpretation der Strafverfolger wurde bei VW aber gegen das Betriebsverfassungsgesetz verstoßen – man habe „bewusst eine unzutreffende Vergleichsgruppe zugrundegelegt“. „Die Vergleichsgruppen seien dabei so gewählt worden, dass ein höheres Gehalt gerechtfertigt erschien, obgleich die Angeschuldigten gewusst hätten, dass dies tatsächlich nicht der Fall war.“ Offenbar sei nur die Zugehörigkeit zum Betriebsrat dafür maßgeblich gewesen, vermuten die Ermittler.

Das Thema beschäftigt den Konzern und die niedersächsische Justiz bereits seit 2016 – Volkswagen dachte, es auch mit Hilfe eines Schiedsverfahrens eigentlich schon zu den Akten legen zu können. Als Reaktion auf den Anfangsverdacht und entsprechende Durchsuchungen von Steuerfahndern hatte Volkswagen Ende 2017 die Gehälter führender Belegschaftsvertreter vorerst gedeckelt.

VW-Betriebsräte erhalten wieder übertarifliche Löhne

Im Mai vergangenen Jahres war bekanntgeworden, dass VW Osterloh und weitere Betriebsräte nach der vorübergehenden Gehaltskürzung wieder übertariflich bezahlt. Arbeitnehmervertreter und Unternehmen hatten vor dem Arbeitsgericht Braunschweig einen entsprechenden Vergleich geschlossen. Betriebsratsmitglieder hatten geklagt, weil sie von Vergütungskürzungen betroffen waren. Nun wird das Thema erneut aufgerollt, mit ersten Verhandlungen ist dem Vernehmen nach im November oder Dezember zu rechnen.

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