Verkauften Wagen nicht einfach rausgeben

Von Doris S. Pfaff

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Das Auto herauszugeben, ohne die Kaufsumme auf seinem Geschäftskonto zu haben, hat für einen Händler in Baden-Württemberg bittere Folgen: Der Käufer fuhr das unversicherte Fahrzeug zu Schrott, dabei wurden auch Menschen verletzt. Der Kfz-Landesverband warnt deshalb die Autohäuser.

Symbolbild für den Autoverkauf: Ein Mitarbeiter übergibt die Wagenschlüssel an eine Käuferin.(Bild:  Pro Motor)
Symbolbild für den Autoverkauf: Ein Mitarbeiter übergibt die Wagenschlüssel an eine Käuferin.
(Bild: Pro Motor)

Der Landesverband Baden-Württemberg des Kraftfahrzeuggewerbes warnt Händler davor, verkaufte Fahrzeuge herauszugeben, wenn sie nicht – wie vertraglich vereinbart – ihr Geld erhalten haben. Anlass gibt ein online abgeschlossener Verkauf eines Golf an einen jungen Mann.

Die Papiere (Schein und Brief) wurden dem Käufer per Post zugeschickt, damit der den Wagen zulassen und versichern konnte. Beim Abholtermin war die Kaufsumme, rund 38.000 Euro, noch nicht auf dem Konto des Autohauses gebucht. Der Käufer überzeugte allerdings die Mitarbeiter davon, dass er das Geld bereits überwiesen habe und die Verzögerung an seiner Bank läge, die er aber telefonisch gerade nicht erreiche. Er bekam Schlüssel und Wagen. Als Pfand ließ er seinen Personalausweis, die Autopapiere und den Zweitschlüssel im Autohaus.

Später stellte sich heraus, dass der Mann mit dem Auto verunglückte und dass dabei auch Insassen verletzt wurden. Am Fahrzeug entstand Totalschaden. Anders als vom Käufer behauptet, hatte er den Wagen auch nicht versichert. Die von ihm mitgebrachten Kfz-Kennzeichen stammten von einem anderen Auto.

Weil der Händler bis heute auf den Eingang der Kaufsumme wartet und nun fürchten muss, auf dem Schaden sitzen zu bleiben, mahnt der Kfz-Landesverband bei ähnlich gelagerten Fällen zur Vorsicht. Polizeiliche Ermittlungen gegen den Mann laufen.

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