ElektromobilitätVerpflichtender Aufbau von Ladestationen
Von
dpa
Um Lademöglichkeiten in größeren Wohneinheiten und Gewerbe-Liegenschaften zu schaffen, hat der Bundestag nun entsprechende Vorgaben in ein Gesetz gegossen. Das E-Auto wird so zunehmend in den Alltag integriert.
Laden in privater oder beruflicher Umgebung soll zunehmend zum Alltag gehören und problemlos möglich werden.
(Bild: Webasto)
Um die Verbreitung von Elektrofahrzeugen zu fördern, soll es mehr Möglichkeiten zum Aufladen von E-Autos geben. Der Bundestag hat Bauherren deshalb am 11. Februar zur Errichtung der notwendigen Infrastruktur verpflichtet. Das vom Parlament verabschiedete Gebäude-Elektromobilitäts-Infrastruktur-Gesetz (GEIG) schreibt vor, dass auf größeren Parkplätzen von Wohn- und Gewerbegebäuden unter bestimmten Voraussetzungen Leitungs- und Ladeinfrastruktur bereitgestellt werden muss.
„Wer die Anschaffung eines umweltfreundlichen Elektrofahrzeugs als Alternative zum Verbrennungsmotor plant, will die Batterie seines Fahrzeugs bequem zu Hause, bei der Arbeit oder während des Einkaufens laden können“, erklärte der energiepolitische Sprecher der Unions-Fraktion, Joachim Pfeiffer (CDU). Das neue Gesetz verleihe deshalb der Ladeinfrastruktur den notwendigen Schub, ohne die Gebäudeeigentümer unverhältnismäßig zu belasten.
Kritik der Opposition
Die Opposition zeigte sich jedoch kritisch: Während den Grünen die Vorschriften nicht weit genug gehen, warnten AfD und FDP vor den Kosten, etwa der Mieten. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) lobte das Gesetz hingegen. „Gerade der Ausbau der privaten Ladeinfrastruktur ist für den langfristigen Hochlauf der Elektromobilität ein entscheidender Faktor“, erklärte BDEW-Chefin Kerstin Andreae.
Ein flächendeckendes Ladenetz gilt als Voraussetzung, dass bald massenhaft Elektroautos auf deutschen Straßen fahren. Die Elektromobilität gilt als wichtiger Baustein im Klimaschutzprogramm der Bundesregierung. Erst am Mittwoch hatte das Kabinett ein Vorhaben auf den Weg gebracht, um den Aufbau eines Schnellladenetzes für Elektroautos voranzutreiben. Außerdem gibt es ein Förderprogramm für den Einbau privater Ladestationen.
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel Communications Group GmbH & Co. KG, Max-Planckstr. 7-9, 97082 Würzburg einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://support.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.