Verspätete Übergabe ergibt kein Rücktrittsrecht

Von autorechtaktuell.de

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Autokäufern steht wegen nicht eingehaltener Liefertermine nur dann ein Rücktrittsrecht zu, wenn sie im Vorfeld ausdrücklich darauf hingewiesen haben, dass der Wagen zu einem bestimmten Termin gebraucht wird oder wenn eine angemessene Frist gesetzt wurde.

(Foto:  Archiv)
(Foto: Archiv)

Käufern von Neu- oder Gebrauchtwagen kann wegen nicht eingehaltener Liefertermine nur dann ein Rücktrittsrecht zustehen, wenn sie im Vorfeld ausdrücklich darauf hingewiesen haben, dass der Wagen zu einem bestimmten Termin gebraucht wird (sogenannte Fixgeschäfte). Alternativ kann der Käufer eine angemessene Frist setzen. Wie die Angemessenheit zu ermitteln ist, hängt immer von den Umständen des Einzelfalls ab.

Mit einem derartigen Fall hatte sich das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe (Urteil vom 24. November 2011, AZ: 9 U 83/11) zu beschäftigen. Zum Hintergrund: Der Beklagte (Käufer) unterschrieb am 26. Mai 2010 beim Kläger (Verkäufer) eine schriftliche Bestellung über einen gebrauchten Mercedes E 270 zum Preis von 12.000 Euro. Am nächsten Tag erklärte der Käufer den Rücktritt vom Kaufvertrag. Der Verkäufer nahm diesen jedoch nicht an, sondern bestätigte die Annahme des Kaufangebotes und damit das Zustandekommen des Vertrages.

Mit Schreiben vom 7. Juni 2010 erklärte der Verkäufer, das Fahrzeug stehe vertragsgemäß zur Abholung bereit, der Käufer wurde schriftlich aufgefordert, den Wagen innerhalb einer Frist von 14 Tagen abzuholen. Mit Fax vom 21. Juni 2010 erklärte der Käufer, er werde den Wagen am 24. Juni 2010 abholen.

Als der Käufer am 24. Juni 2010 gegen 15 Uhr bei dem Verkäufer erschien, war der Wagen nicht abholbereit, weil er noch zu einer Reparatur in einer anderen Werkstatt war, außerdem die vertraglich vereinbarte TÜV-Untersuchung und AU noch nicht vorgenommen war. Der Käufer setzte dem Verkäufer eine Frist bis zum Abend desselben Tages (19 Uhr) zur ordnungsgemäßen Übergabe. Diese Frist konnte nicht eingehalten werden. In der Folge lehnte der Käufer die Abnahme und Bezahlung des Autos ab, weshalb er schließlich vom Verkäufer verklagt wurde.

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