VW- und Audi-Verträge: Einigung noch fern

< zurück

Seite: 2/2

Anbieter zum Thema

Speziell die Vertragsentwürfe für Audi enthielten einige für Händler problematische Punkte, schilderten die teilnehmenden Partner die Argumentation des Händlerverbands. So lege der Hersteller in den Händlerverträgen künftig genau fest, welche Modelle Händler verkaufen dürften. Komme ein neues Modell hinzu, liege es in der Entscheidungsmacht von Audi, ob sie auch dieses Modell fortan verkaufen dürfen. Es gebe keinen Anspruch auf die Erweiterung des Portfolios.

Daneben will der Hersteller Regelungen treffen, um konzerneigene Ware – sprich Fahrzeuge – an den Standorten seiner Partner zu verkaufen, wie die Tagungsteilnehmer berichteten. Demnach fordert Audi von seinen Händlern offenbar, dass diese Flächen zur Verfügung stellen, auf denen der Hersteller seine Fahrzeuge anbieten darf.

Laut Tagungsteilnehmern ist in der Präambel der Händlerverträge der VAPV nicht mehr als Interessenvertretung der Händler genannt. Der Verband wolle hier erreichen, dass dies wieder geändert werde.

Die Händler stimmten auf der Tagung dem Vorhaben des Verbands zu, Einmalbeiträge zu erheben, die in die Arbeit rund um die Vertragsverhandlungen fließen sollen. Tagungsteilnehmer berichteten von einem „Schulterschluss der Händlerschaft, wie es ihn bisher noch nicht gegeben hat“. Die nächste Tagung des VAPV soll am 20. Juni stattfinden.

(ID:45187529)

Jetzt Newsletter abonnieren

Verpassen Sie nicht unsere besten Inhalte

Mit Klick auf „Newsletter abonnieren“ erkläre ich mich mit der Verarbeitung und Nutzung meiner Daten gemäß Einwilligungserklärung (bitte aufklappen für Details) einverstanden und akzeptiere die Nutzungsbedingungen. Weitere Informationen finde ich in unserer Datenschutzerklärung. Die Einwilligungserklärung bezieht sich u. a. auf die Zusendung von redaktionellen Newslettern per E-Mail und auf den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern (z. B. LinkedIn, Google, Meta).

Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung