„Recht auf Reparatur“
Was für Kfz-Betriebe ab August gilt
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Am 1. August 2026 tritt das Gesetz „Recht auf Reparatur“ in Kraft: Mit direkten Folgen für Kfz-Betriebe und den Autohandel. Der ZDK informiert, was Unternehmer bis Ende des Monats umsetzen müssen.
Die neuen Regeln beim Sachmangel treffen auch den Autohandel. Wie berichtet, tritt am 1. August 2026 das in Kraft, was das Kfz-Gewerbe mit seiner Lobbyarbeit verhindern wollte: das Gesetz „Recht auf Reparatur“.
Denn das hat sorgt für Änderungen beim Kaufrecht – mit direkten Folgen für Kfz-Betriebe. Sie müssen künftig neue Informationspflichten gegenüber ihren Kunden erfüllen. Was Kfz-Betriebe deshalb bis Ende Juli umsetzen müssen, hat der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) in einem Rundschreiben zusammengefasst.
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