„Recht auf Reparatur“ Was für Kfz-Betriebe ab August gilt

Von Doris S. Pfaff 5 min Lesedauer

Anbieter zum Thema

Am 1. August 2026 tritt das Gesetz „Recht auf Reparatur“ in Kraft: Mit direkten Folgen für Kfz-Betriebe und den Autohandel. Der ZDK informiert, was Unternehmer bis Ende des Monats umsetzen müssen.

Vor allem für den Gebrauchtwagenhandel haben die neuen Regelungen Folgen: Das Haftungsrisiko für den Händler steigt. Zudem ändern sich die Informationspflichten.(Bild:  Promotor/T. Volz)
Vor allem für den Gebrauchtwagenhandel haben die neuen Regelungen Folgen: Das Haftungsrisiko für den Händler steigt. Zudem ändern sich die Informationspflichten.
(Bild: Promotor/T. Volz)

Die neuen Regeln beim Sachmangel treffen auch den Autohandel. Wie berichtet, tritt am 1. August 2026 das in Kraft, was das Kfz-Gewerbe mit seiner Lobbyarbeit verhindern wollte: das Gesetz „Recht auf Reparatur“.

Denn das hat sorgt für Änderungen beim Kaufrecht – mit direkten Folgen für Kfz-Betriebe. Sie müssen künftig neue Informationspflichten gegenüber ihren Kunden erfüllen. Was Kfz-Betriebe deshalb bis Ende Juli umsetzen müssen, hat der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) in einem Rundschreiben zusammengefasst.