Mazda-Rückruf Wieder der MX-5

Von Niko Ganzer 1 min Lesedauer

Anbieter zum Thema

Bereits zum zweiten Mal in diesem Jahr muss der Roadster an die Box. Voraussichtlich ab Ende August wird bei über 8.300 Fahrzeugen die DSC-Einheit getauscht.

(Bild:  Mazda)
(Bild: Mazda)

Mazda tauscht im Rahmen eines Rückrufs die DSC-Einheit bei einigen MX-5 (ND) aus. Es gehe nicht um ein Sicherheitsrisiko, sondern um die bloße Nichteinhaltung einer UN/ECE-Regelung (Nr. 13-H), betont der Hersteller in einer Mitteilung. Diese liege vor, weil die Warnsymbole für die Traktionskontrolle (TCS) oder Dynamische Stabilitätskontrolle (DSC) auch bei einem Fehlalarm aufleuchten sollten. Aufgrund eines Programmierfehlers stelle die Software nämlich anormale Gierraten-Kennwerte fest, was im Cockpit aber nicht angezeigt werde.

Der Tausch des Bauteils dauert den Angaben zufolge etwa eine Stunde und ist in Europa für 8.354 Roadster vorgesehen (FIN-Bereich: JMZND**** 00 700004 bis -708559). Deutsche Vertragsbetriebe müssen sich um 1.883 Exemplare kümmern, gebaut zwischen dem 28. November 2023 und 24. Februar 2025. „Die Halter der betroffenen Fahrzeuge werden vom Kraftfahrt-Bundesamt angeschrieben und gebeten, sich zur Durchführung der erforderlichen Maßnahme an einen Mazda Servicepartner zu wenden“, heißt es in der Rückrufankündigung. Aufgrund der Teilverfügbarkeit werde dies aber voraussichtlich erst Ende August oder Anfang September geschehen.

Es ist bereits die zweite Maßnahme für den MX-5 in diesem Jahr. Im Frühjahr gab es Probleme mit der Hinderniserkennung beim Rückwärtsfahren. Der neue Aktionscode lautet „AS011A“ und wird bis zur Durchführung der Abhilfemaßnahme in den internen Mazda-Systemen nach Eingabe der FIN als „offen“ angezeigt.

(ID:50452049)

Jetzt Newsletter abonnieren

Verpassen Sie nicht unsere besten Inhalte

Mit Klick auf „Newsletter abonnieren“ erkläre ich mich mit der Verarbeitung und Nutzung meiner Daten gemäß Einwilligungserklärung (bitte aufklappen für Details) einverstanden und akzeptiere die Nutzungsbedingungen. Weitere Informationen finde ich in unserer Datenschutzerklärung. Die Einwilligungserklärung bezieht sich u. a. auf die Zusendung von redaktionellen Newslettern per E-Mail und auf den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern (z. B. LinkedIn, Google, Meta).

Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung