Kennzeichnungspflicht im Autohandel ZDK verurteilt DUH-Abmahnungen wegen fehlender Reifenlabel

Von Doris Pfaff

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Derzeit klagen Autohäuser über Abmahnungen durch die DUH, weil sie Fahrzeuge nicht mit dem Reifenlabel ausgezeichnet haben. Der ZDK kritisiert diese Vorgehensweise und sieht keine rechtliche Grundlage dafür. Denn die Reifenkennzeichnungspflicht sei nicht identisch mit der Pflicht zur Kennzeichnung mit dem Pkw-Energielabel.

Seit dem 1. Mai 2021 gilt die überarbeitete Reifenkennzeichnungsverordnung mit einem neuen Label.
Seit dem 1. Mai 2021 gilt die überarbeitete Reifenkennzeichnungsverordnung mit einem neuen Label.
(Bild: Vredestein)

Die seit Mai dieses Jahres geltende Reifenkennzeichnungsverordnung sorgt im Kfz-Handel für Ärger. Wie der ZDK berichtet, hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) in den letzten Wochen vermehrt Autohäuser abgemahnt. Von der DUH beauftragte Testkäufer hätten gezielt Autohäuser besichtigt und Fahrzeuge daraufhin kontrolliert, ob sie mit dem Pkw-EnVKV-Label und dem Reifenlabel ausgezeichnet sind. Autohändler, die ihre Fahrzeuge auf dem Betriebsgelände und im Schauraum nicht mit dem Reifenlabel ausgezeichnet hatten, wurden abgemahnt.

Dafür fehle aber die rechtliche Grundlage, sagt Christian Hansen aus der ZDK-Rechtsabteilung: „Fakt ist, dass dem Artikel 7 der Reifenkennzeichnungsverordnung eine Pflicht zur Kennzeichnung an beziehungsweise in der Nähe von ausgestellten Fahrzeugen am Point of Sale, so beispielsweise dem Schauraum, Verkaufsflächen und auf dem Hof der Kfz-Betriebe, nicht zu entnehmen ist.“