Jahrelang waren Fünf-Sterne-Bestwertungen im Crash-Test für Renault Standard. Nun sind zwei Modelle des Konzerns krachend durchgefallen.
Der Renault Zoe nach dem Frontalcrash bei der letzten NCAP-Runde. Der Stromer ist mit null Sternen durchgerasselt.
(Bild: Euro-NCAP)
Mit verheerenden Ergebnissen haben die E-Autos Renault Zoe und Dacia Spring den Crashtest von Euro NCAP abgeschlossen. Der Kleinwagen Zoe erhielt null von fünf Sternen, bei dem kleinen Crossover der Schwestermarke reichte es noch für einen Stern
Beim E-Auto-Bestseller Zoe sorgte vor allem die lückenhafte Ausstattung mit Assistenzsystemen für die schlechte Wertung. So fehlt der Basis-Variante ein automatischer Bremsassistent, was zu einer Null-Punkte-Wertung in diesem Bereich führte. Dazu kamen allerdings auch ein schwacher Insassenschutz und die mangelhafte Fußgängersicherheit. Bei der vorangegangenen Überarbeitung im Jahr 2020 wurde zudem einer der zuvor vorhandenen Seitenairbags durch ein schwächeres Modell ersetzt.
Im Vergleich zu den anderen Kandidaten im aktuellen Testfeld, die in der Regel gerade neu auf den Markt kommen, ist der seit 2013 gebaute E-Kleinwagen allerdings ein sehr altes Modell. Bei einem ersten Euro-NCAP-Test kurz nach Markteinführung erhielt er fünf Sterne und wurde in der Jahresbilanz der Organisation als bestes Auto seiner Klasse ausgezeichnet. Seitdem hat die Sicherheitsorganisation ihre Anforderungen mehrfach verschärft.
Auch das derzeit preisgünstigste Elektro-Modell am deutschen Markt, der Dacia Spring, versagte beim Crashtest.
(Bild: Euro NCAP)
Ein Stern für den Dacia Spring
Auch beim zweiten Testversager, dem Dacia Spring, handelt es sich im Kern um kein neues Modell, sondern um die europäisierte Variante des seit 2015 für Indien gebauten Renault Kwid. Anders als der Renault Zoe ist er jedoch erst seit 2021 auf dem EU-Markt. Mit einem Stern schnitt er geringfügig besser ab, scheiterte jedoch vor allem beim Insassenschutz. Für Frontal-Crashs attestieren die Tester ein hohes Risiko lebensgefährlicher Verletzungen. Auch bei den Assistenzsystemen zeigt der mit einem Preis von 20.500 Euro preisgünstige Crossover Lücken.
Dass es anders geht, zeigten die neun anderen Absolventen der aktuellen Testrunde. Sieben sammelten fünf Sterne, zwei kamen auf vier. Unter den letztgenannten findet sich mit dem Elektro-Kleinstwagen Fiat 500-E auch ein Wettbewerber der beiden Renault-Modelle. Ebenfalls vier Sterne erhielt das chinesische E-SUV MG Marvel R, volle fünf Sterne gab es für BMW iX, Genesis G70 und GV70, Mercedes EQS, Nissan Qashqai, Skoda Fabia und VW Caddy.
(ID:47885434)
Stand vom 15.04.2021
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel Communications Group GmbH & Co. KG, Max-Planckstr. 7-9, 97082 Würzburg einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://support.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.