Abgasskandal: Obergerichte lassen Volkswagen bluten
Die Klagewelle rund um den Dieselskandal erreicht immer mehr die Oberlandesgerichte, doch ebenso wie in der Erstinstanz finden die Richter keine einheitliche Rechtsprechung. Nun sorgen verbraucherfreundliche OLG-Urteile für Aufsehen, doch sogar die Anwälte warten auf eine BGH-Entscheidung .

In der juristischen Aufarbeitung des Dieselskandals im Volkswagenkonzern haben in den letzten Wochen wieder mehrere Oberlandesgerichte gegen den Hersteller entschieden. Allerdings bleibt die Rechtslage auf dieser Gerichtsebene umstritten. Letztlich werden viele Fragen erst vom Bundesgerichtshof (BGH) abschließend geklärt werden. Bislang hatten außergerichtliche Einigungen ein höchstrichterliches Urteil verhindert.
In einer jetzt bekannt gewordenen Entscheidung hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm mit Urteil vom 10. Dezember 2019 festgestellt, dass auch einem Leasingnehmer ein Schadenersatzanspruch wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zustehen kann. Das OLG Hamm sah auch die Sittenwidrigkeit des Handelns Volkswagens als gegeben an, da das Motiv des Inverkehrbringens des manipulierten Motors allein Kostensenkung sowie Gewinnmaximierung gewesen sei. Dadurch habe man sich auch die Betriebszulassung für die betroffenen Fahrzeuge erschleichen wollen. Darauf weist die Berliner Verbraucherschutzkanzlei von Rueden in einer Pressemitteilung vom Freitag hin (Az.: 13 U 86/18).
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