Die verbindliche Bestellung Achtung: Hier lauern die Fallen im Kaufvertrag
Die verbindliche Bestellung allein ist kein Vertrag. Der kommt erst zustande, wenn der Kunde das Angebot des Verkäufers unterschreibt und der Verkäufer ausliefert oder das Angebot schriftlich bestätigt. Was ist, wenn es an dieser Stelle hakt?

Betrachtet man die rechtliche Konstruktion einer verbindlichen Bestellung, stellt man schnell fest, dass sie alleine noch keinen Vertrag darstellt. Ein Vertrag setzt sich immer zusammen aus Angebot und Annahme. Unterzeichnet ein Kunde eine verbindliche Bestellung, bedeutet das, dass er das Angebot des Verkäufers (in diesem Fall des Autohauses) annimmt, das bezeichnete Fahrzeug zu den genannten Konditionen kaufen zu wollen. Daran ist der Käufer zumeist 10 oder 14 Tage gebunden.
Dieses Angebot muss aber nun noch vom Verkäufer, sprich Autohaus, angenommen werden. Im Kleingedruckten der verbindlichen Bestellung ist geregelt, wie das geschieht: Innerhalb der zeitlichen Frist, in der der Käufer an das Angebot gebunden ist, kann der Händler ausliefern oder das Angebot schriftlich bestätigen.
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