Akf kombiniert Restschuldversicherung mit Schutzbrief

Von Joachim von Maltzan

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Die Akf-Bank stellt Autokäufern, die eine Akf-Ratenschutzversicherung abschließen, einen Schutzbrief für ein Jahr beitragsfrei zur Verfügung.

(Bild: Akf-Bank)

Wer eine Kfz-Finanzierung über sein Autohaus mit der Akf-Ratenschutzversicherung absichert, erhält ab sofort zusätzlich einen einjährigen, beitragsfreien Akf-Schutzbrief. Nach Ende der Laufzeit erfolgt keine automatische Verlängerung, und es ist auch keine Kündigung erforderlich. Die verbundenen Autohäuser können sich mit dieser Zusatzleistung vom Wettbewerb abgrenzen und ihren Kunden Mehrwerte bieten. Den Schutzbrief bietet die Akf-Bank in Kooperation mit Credit Life an. Finanzierungskunden stehen darüber folgende Hilfen zur Verfügung:

  • Bei Panne, Unfall oder Diebstahl sorgt der Schutzbrief für Mietwagen-, Weiter- oder Rückfahrtservice.
  • Wer unterwegs krank wird oder einen Unfall erleidet, hat Anspruch auf einen Krankentransport.
  • Benzin statt Diesel getankt? Hilfe bei Falschbetankung: Kostenübernahme bis zu 2.000 Euro
  • Kunden erhalten eine Soforthilfe bei Verlust von EC- oder Kreditkarte im Ausland.
  • Rückreiseservice bei Abbruch einer Auslandsreise aufgrund eines Katastrophenfalls.
  • Vermittlung von Handwerkern bei Notfällen zu Hause, während der Kunde auf Reisen ist.
  • Vermittlung von anwaltlicher Hilfe oder Zahlung eines Rechtskostenvorschusses im Ausland.

Über den Akf-Schutzbrief abgesichert sind alle Fahrzeuge des jeweiligen Haushalts. Dazu gehören Erstwagen, Zweitwagen, Wohnmobil und auch Zweiräder. Versicherungsschutz genießt auch, wer mit Fahrrad, Bus und Bahn, Flugzeug oder zu Fuß unterwegs ist. Der Schutzbrief gilt für den Inhaber sowie für eheliche oder nicht eheliche Lebenspartner und minderjährige Kinder.

Mit der Akf-Ratenschutzversicherung können Autokäufer ihren Kredit gegen Ausfallrisiken absichern. Sie lässt sich direkt beim Kauf im Autohaus abschließen und unterstützt Kunden, die unverschuldet in einen finanziellen Engpass geraten. Die Fortzahlung der vertraglich vereinbarten Raten für Kredit- oder Leasingverträge ist somit zum Beispiel bei Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit sichergestellt. Im Todesfall deckt sie zudem die Restschuld aus dem jeweiligen Leasing- oder Kreditvertrag. Die Ratenschutzversicherung bietet Versicherungsschutz ohne Wartezeit, bei Abschluss ist keine Gesundheitsprüfung erforderlich.

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