ASA-Verband: Infos zur Kalibrierung von AU-Geräten

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Warum müssen AU-Geräte neben der Eichung auch noch kalibriert werden?

Das Bundesverkehrsministerium hat in der 47. Änderungsverordnung 2012 festgelegt, dass alle für die öffentliche Fahrzeugprüfung verwendeten Messgeräte rückgeführt zu kalibrieren sind. Eichscheine als gleichwertiger Ersatz werden gemäß den Regeln der europäischen Akkreditierungsorganisation EA bzw. deren Mitglied, der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS), seit 1. August 2016 nicht mehr als Nachweis der messtechnischen Rückführung akzeptiert. Insbesondere AU-Geräte müssen neben der Eichung auch alle zwölf Monate kalibriert werden. AU-Geräte sind nach dem Richtlinientext ab der nächsten Befassung, also sobald eine notwendige Wartung/Reparatur/Eichung am Gerät vorgenommen werden muss, zu kalibrieren.

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