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Sind mit den Kalibrierkosten weitere Tätigkeiten, z. B. die Wartung eines AU-Geräts, abgedeckt?
Nein, die genannten Preise decken keine zusätzlichen Tätigkeiten wie die Wartung oder die Justage eines AU-Geräts ab. Diese Kosten werden üblicherweise von den Geräteherstellern wie bisher auch zusätzlich berechnet und variieren je nach Anbieter ebenfalls stark. Abhängig vom Vertrag fallen Kosten für die Wartung, erforderliches Material oder die Justage (Einstellung mit Prüfgasen und Trübungsfiltern) separat an. Manche Hersteller bieten Full-Service-Verträge, die neben der alle zwölf Monate vorgeschriebenen Gerätewartung auch Ersatzteile, Monteurzeiten, die Justage, Austauschgeräte, Vollgarantien oder auch das Eichen beinhalten. Diese Kosten hatte jeder Gerätebetreiber auch schon vor der Kalibrierpflicht für AU-Geräte zu tragen.
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