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Unterliegen AU-Geräte wie Bremsprüfstände der Pflicht zur Stückprüfung?
Nein, AU-Geräte müssen nicht stückgeprüft werden. Allerdings unterliegen sie nach dem Gesetz strengen Wartungsvorgaben und müssen alle zwölf Monate justiert werden (Ablauf eines Timers). Dafür benötigt das beauftragte Unternehmen einen Servicecode. Der Gerätebetreiber ist zudem verpflichtet, ein Wartungsbuch zu führen und alle Arbeiten am AU-Gerät lückenlos zu dokumentieren.
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