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Warum unterscheiden sich die Preise für die AU-Geräte-Kalibrierung von Anbieter zu Anbieter, und warum gibt es keine behördlich festgelegte Einheitsgebühr?
Kalibrieren ist ein Vorgang, der von freien Wirtschaftsunternehmen ausgeführt wird und nicht von einer Behörde. Darum kann es keine Gebührenordnung geben. Die Kosten der Kalibrierung legt jedes Unternehmen nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten und unter den aktuellen Wettbewerbsbedingungen selbst fest. Es ist also normal und legitim, dass die Preise eine gewisse Bandbreite aufweisen. Zudem muss man genau den Leistungsumfang vergleichen – handelt es sich um reines Kalibrieren, per Definition also nur die Erfassung der Istwerte, oder um eine vollständige mess- und betriebstechnische Überprüfung beispielsweise bestehend aus Istwert-Erfassung, Eingangskalibrierung Wartung, Justage und Ausgangskalibrierung.
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