AU: Kaum messbare Partikelgefahren
Die Abgasuntersuchung befindet sich im Umbruch und die Tage des Opazimeters demzufolge scheinen gezählt. Doch allein eine neue Gerätetechnik löst die bestehenden Probleme nicht.
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„Ich will, dass meine Kinder lachen und nicht strahlen.“ So lautete ein bekannter Slogan der Anti-Atomkraftbewegung in den Achtzigern. Nun ist die Bedrohung hierzulande durch Strahlung – zumindest im Bereich Nuklearbewaffnung – spürbar zurückgegangen. Doch eine andere, ebenfalls unsichtbare und nicht zu unterschätzende Bedrohung unserer Gesundheit rückt dank medialer Berichterstattung immer wieder in unser aller Bewusstsein: Staub, genauer gesagt Feinstaub.
Staub ist der Überbegriff für kleine, in Gasen verteilte Teilchen. „Feinstaub“, so die erstmals 1987 von der US-amerikanischen Umweltschutzbehörde EPA festgelegte Definition, ist der Teil des Staubs in unserer Luft, der lungengängig ist und durch die menschlichen Schleimhäute aufgenommen werden kann – ergo gesundheitliche Risiken birgt. Der PM-Wert (Particulate Matter – „partikelförmige Materie“) steht für die Masse enthaltener Partikel in Gasen und kategorisiert zudem die Partikelgrößen. So gelten Partikel der Klasse PM10 oder geringer, d. h. zehn Mikrometer oder kleiner, als gesundheitsschädlich. Ab der Klasse PM2,5 sprechen die Gelehrten vom Ultrafeinstaub.
Jeweils rund 20 Prozent dieser Fein(st)stäube in unserer Luft gehen auf das Konto des Straßenverkehrs, verursacht durch Kupplungs- und Bremsbeläge und vor allem durch den Ruß von Dieselmotoren. Dieser entsteht, wenn der aus Kohlenstoff und Wasserstoff bestehende Kraftstoff bei der Verbrennung nicht vollständig verdampft, sondern in seine beiden Bestandteile „gecrackt“ (aufgespalten) wird und so als bekannt hässlicher Schwarzrauch entweicht. Emittierten früher Diesel im Prinzip keinen Feinstaub, sondern wie z. B. VWs T3-Diesel im „Kampf“ mit der Autobahn ganze „Briketts“, so sieht die Sache heute deutlich anders aus.
Fortschritt mit Einschränkungen
Einerseits sanken in den vergangenen Jahren dank moderner Einspritztechnologien – Stichwort TDI und Co. – die Verbräuche und damit die Abgasmengen der Dieselmotoren. Andererseits stieg aufgrund der verbesserten Gemischaufbereitung mit einer immer feineren Zerstäubung des Kraftstoffs – moderne Systeme pressen diesen mit bis zu 2.000 bar (!) in die Brennräume – die Zahl kleiner und kleinster Rußteilchen immer weiter an.
Die Krux: Je kleiner die Teilchen, desto größer die gesundheitliche Gefahr, so die Ansicht von Experten wie Prof. Dr. Robert Schlögl, Direktor am Fritz-Haber-Institut der Max-Planck-Gesellschaft.
Wann immer es um unsere Gesundheit geht, hat der Gesetzgeber zu handeln – was er in der Regel auch tut. Die eine nationale Konsequenz im Fall Feinstaub: die städtischen Umweltzonen. Seit 2007 sollen sie helfen, eine punktuelle Überschreitung zulässiger Partikelwerte zu vermeiden. Die andere europaweite und tatsächlich wirkungsvolle Maßnahme: immer striktere Abgasnormen für Neufahrzeuge – Stichwort „Euronorm“. Diese regeln neben dem Ausstoß von gasförmigen Schadstoffen auch den von (Ruß-)Partikeln. So sanken hier die zulässigen Grenzwerte für Diesel-Pkw von einst üppigen 180 mg/km (Euro 1) auf mittlerweile magere 5 mg/km (Euro 5) – so weit so gut.
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