Grundsteuerreform Auch Kfz-Betriebe müssen Erklärung abgeben

Von Doris Pfaff

Anbieter zum Thema

Bis zum 31. Oktober müssen Grundstückseigentümer ihre Erklärung zur Grundsteuer abgeben. Das betrifft auch Kfz-Betriebe, die meist über eigene Grundstücke und Immobilien verfügen. Das Bundesfinanzministerium bietet dazu einen umfangreichen Fragen- und Antwortenkatalog.

Kfz-Betriebe, die über Grundstücke oder Immobilien verfügen, müssen bis zum 31. Oktober 2022 eine Erklärung zur Grundsteuerreform abgeben.
Kfz-Betriebe, die über Grundstücke oder Immobilien verfügen, müssen bis zum 31. Oktober 2022 eine Erklärung zur Grundsteuerreform abgeben.
(Bild: gemeinfrei / Pixabay)

Weil auch Unternehmer bzw. Unternehmen über Grundbesitz verfügen, gilt für sie die Grundsteuerreform der Bundesregierung genauso wie für Privatbesitzer. Darauf weist die Rechtsabteilung des ZDK in einem Rundschreiben an die Mitglieder hin.

Sie empfiehlt den Kfz-Betrieben einen Fragen-Antworten-Katalog, den das Bundesministerium der Finanzen zur Grundsteuerreform erstellt hat: Der FAQ-Katalog biete gut verständliche und wichtige Informationen zur Grundsteuerreform sowie weitere Hilfen. Er erläutere insbesondere Einzelfragen zur Erklärung und zur Feststellung des Grundsteuerwerts. Die Antworten beträfen zwar nur das Bundesmodell, seien aber auch für Steuerpflichtige in Bundesländern mit abweichendem Bewertungsmodell interessant, so der ZDK-Jurist Stefan Laing.

Zum Hintergrund: Die Steuer muss reformiert werden, weil das Bundesverfassungsgericht 2018 die bisherige Berechnung für verfassungswidrig erklärt hatte. Deshalb müssen nun alle Immobilien und Grundstücke neu bewertet werden. Erstmals fällig wird die neu berechnete Grundsteuer im Jahr 2025.

Bei der elektronischen Erklärung werden unter anderem der Bodenrichtwert abgefragt, das Baujahr des Gebäudes, die Grundstücksgröße, Steuernummer, Grundbucheintragungen sowie die Eigentumsverhältnisse.

Die Frist läuft: Alle Grundstückseigentümer sind verpflichtet, eine entsprechende Erklärung bis zum 31. Oktober 2022 elektronisch zu übermitteln.

(ID:48493805)

Jetzt Newsletter abonnieren

Verpassen Sie nicht unsere besten Inhalte

Mit Klick auf „Newsletter abonnieren“ erkläre ich mich mit der Verarbeitung und Nutzung meiner Daten gemäß Einwilligungserklärung (bitte aufklappen für Details) einverstanden und akzeptiere die Nutzungsbedingungen. Weitere Informationen finde ich in unserer Datenschutzerklärung.

Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung