Lizenzverletzungen bei Open-Source-Software „Markenhändler, prüft, ob ihr abgesichert seid!“

Das Gespräch führte Dipl.-Ing. (FH) Kfz-Technik Peter Diehl 5 min Lesedauer

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Droht ein zweites Dieselgate, diesmal bei chinesischen Herstellern? Ursächlich wären dann wohl reihenweise verletzte Software-Lizenzen. Über mögliche Folgen für Hersteller und Handel sprachen wir mit Rechtsanwalt Chan-jo Jun von der Würzburger Kanzlei Jun Legal.

Rechtsanwalt Chan-jo Jun(Bild:  Jun Legal/Christian Ahlers)
Rechtsanwalt Chan-jo Jun
(Bild: Jun Legal/Christian Ahlers)

Redaktion: Bitte erklären Sie zunächst, was sogenannte Open-Source-Software ist und wie sie lizenzkonform genutzt werden kann.

Chan-jo Jun: Unter Open-Source-Software ist quelloffene Software zu verstehen, die von jedermann kostenlos verwendet werden kann – unter bestimmten Lizenzbedingungen. Diese Bedingungen unterteilen Open-Source-Software in drei Gruppen: Bei einer Gruppe ist der Quellcode mitzuliefern, bei einer anderen Gruppe sind die Lizenzbedingungen und ein Copyright-Hinweis anzugeben. Eine dritte Gruppe dieser Software hat in Kraftfahrzeugen nichts zu suchen.