Recht auf Reparatur ZDK fordert Bund auf, Haftungsfallen zu verhindern

Von Nick Luhmann 2 min Lesedauer

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Das „Recht auf Reparatur" gefährdet den Mittelstand, befürchtet ZDK-Präsident Thomas Peckruhn. Daher müsse die Bundesregierung ihren Entwurf zur Umsetzung des EU-Rechts anpassen.

Durch die Umsetzung der EU-Verordnung durch die Bundesregierung sieht das Kfz-Gewerbe erhebliche Haftungsrisiken für Gebrauchtwagenhändler. (Bild:  Promotor)
Durch die Umsetzung der EU-Verordnung durch die Bundesregierung sieht das Kfz-Gewerbe erhebliche Haftungsrisiken für Gebrauchtwagenhändler.
(Bild: Promotor)

Nachdem der Bundesrat am Freitag, 8. Mai, auf eine Klarstellung zu möglichen Haftungsrisiken im Autohandel verzichtet hat, sieht der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) nun den Deutschen Bundestag in der Verantwortung, das geplante „Recht auf Reparatur“ rechtssicher, praxistauglich und verbraucherfreundlich auszugestalten.

„Jetzt ist die Stunde des Parlaments“, erklärt ZDK-Präsident Thomas Peckruhn. „Dass die Warnungen der Bundesratsausschüsse vor gravierenden Haftungsrisiken im Gebrauchtwagenhandel heute unberücksichtigt geblieben sind, ist ein fatales Signal für Verbraucher und Betriebe. Der Bundestag muss verhindern, dass aus einem gut gemeinten Recht auf Reparatur ein unkalkulierbares Haftungsrisiko für die Kfz-Branche wird.“

Branche fürchtet unkalkulierbare Risiken für Werkstätten

Zugleich wertet der ZDK die Empfehlungen der Ausschüsse als wichtigen politischen Erfolg. Damit seien die zentralen Argumente des Kfz-Gewerbes klar im politischen Raum angekommen. Nach der heutigen Entscheidung des Bundesrates wird sich zunächst das Bundeskabinett am 13. Mai mit der Stellungnahme der Länderkammer zum Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) befassen, bevor anschließend das parlamentarische Verfahren im Deutschen Bundestag beginnt.

Für den ZDK steht fest: Im weiteren Gesetzgebungsprozess braucht es klare und praktikable Regelungen, die Reparaturen stärken, ohne neue Rechtsunsicherheiten zu schaffen.

„Als Kfz-Gewerbe sind wir Verbraucherschützer“, betont Peckruhn. „Wenn Autohäuser und Werkstätten unkalkulierbare Haftungsrisiken tragen müssen, hilft das am Ende niemandem – weder den Betrieben noch den Kunden. Verbraucher brauchen Vertrauen, Rechtssicherheit und funktionierende Reparaturmöglichkeiten.“

ZDK will direkt auf Abgeordnete zugehen

Der ZDK appelliert deshalb an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, mögliche Haftungsfallen für Autohäuser und Werkstätten im weiteren Verfahren auszuschließen und das Recht auf Reparatur ausgewogen weiterzuentwickeln.

Der Verband kündigt an, den parlamentarischen Prozess mit einer gezielten Kampagne eng zu begleiten. Dazu wird der ZDK sowohl Abgeordnete des Deutschen Bundestages als auch Kfz-Betriebe direkt ansprechen, um für rechtssichere und mittelstandsfreundliche Regelungen zu werben. Ziel bleibt eine Lösung, die Verbraucherschutz stärkt, Reparaturen fördert und gleichzeitig praktikabel für die Betriebe des Kfz-Gewerbes bleibt.

„Das Recht auf Reparatur darf nicht zum Risiko für den Mittelstand werden“, so Peckruhn abschließend. „Jetzt braucht es ein Gesetz, das Verbraucher schützt, Reparaturen ermöglicht und Betriebe nicht in Haftungsfallen treibt.“

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