Recht auf Reparatur ZDK fordert Bund auf, Haftungsfallen zu verhindern

Von Nick Luhmann 2 min Lesedauer

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Das „Recht auf Reparatur" gefährdet den Mittelstand, befürchtet ZDK-Präsident Thomas Peckruhn. Daher müsse die Bundesregierung ihren Entwurf zur Umsetzung des EU-Rechts anpassen.

Durch die Umsetzung der EU-Verordnung durch die Bundesregierung sieht das Kfz-Gewerbe erhebliche Haftungsrisiken für Gebrauchtwagenhändler. (Bild:  Promotor)
Durch die Umsetzung der EU-Verordnung durch die Bundesregierung sieht das Kfz-Gewerbe erhebliche Haftungsrisiken für Gebrauchtwagenhändler.
(Bild: Promotor)

Nachdem der Bundesrat am Freitag, 8. Mai, auf eine Klarstellung zu möglichen Haftungsrisiken im Autohandel verzichtet hat, sieht der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) nun den Deutschen Bundestag in der Verantwortung, das geplante „Recht auf Reparatur“ rechtssicher, praxistauglich und verbraucherfreundlich auszugestalten.

„Jetzt ist die Stunde des Parlaments“, erklärt ZDK-Präsident Thomas Peckruhn. „Dass die Warnungen der Bundesratsausschüsse vor gravierenden Haftungsrisiken im Gebrauchtwagenhandel heute unberücksichtigt geblieben sind, ist ein fatales Signal für Verbraucher und Betriebe. Der Bundestag muss verhindern, dass aus einem gut gemeinten Recht auf Reparatur ein unkalkulierbares Haftungsrisiko für die Kfz-Branche wird.“