In der Diskussion um die zukünftige Fahrzeug-Typengenehmigung und Kfz-GVO schließt sich der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk den Forderungen des freien Werkstattsektors an: Zur Sicherung des freien Wettbewerbs müsse der Zugang zu den Fahrzeugdaten möglich sein.
Das Fahrzeug kommuniziert mit seinem Hersteller. Über den Zugriff auf diese Daten streiten sich die Marktteilnehmer. Insbesondere freie Werkstätten fürchten, zukünftig keinen Zugang mehr dazu zu haben.
Mit zunehmender Digitalisierung der Fahrzeuge werde es für freie Werkstätten immer schwieriger, Kfz-Serviceleistungen ungehindert anbieten und erbringen zu können. Denn hierfür wäre ein möglichst hürdenloser und gleichberechtigter bi-direktionaler Zugang zu den Fahrzeugdaten und -funktionen notwendig.
Das jedoch wollten die Automobilhersteller als initialer Empfänger dieser Daten verhindern und den Zugriff auf fahrzeuggenerierte Daten so wenig wie möglich mit dem freien Kfz-Service-und -Ersatzmarkt teilen. Das jedenfalls befürchtet der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk (BRV) und fordert daher auch für die freien Kfz-Werkstätten einen hürdenlosen Zugang zu den Fahrzeugdaten.
Hersteller haben bereits eine Monopolstellung inne
Würde ihnen der Zugang verwehrt, sieht der Bundesverband die Geschäftsmodelle der Teilnehmer des unabhängigen Kfz-Aftermarktes bedroht und den freien Wettbewerb gefährdet. Schon jetzt nehmen aus Sicht des Reifenfachverbands die Hersteller durch „Over-The-Air-Updates“ oder „On Demand Car Functions“ eine Monopolstellung ein.
Davon seien viele Services im Werkstattgeschäft betroffen, angefangen von Navigationsfunktionen, Smartphone-Interfaces über die Anpassung der Motorleistung/Reichweite bis hin zu Einparkassistenten oder Spurhalte- bzw. Spurwechselassistenten.
Aus diesem Grund fordern verschiedene Vertreter des freien Kfz-Servicemarktes, darunter der BRV, einen gesetzlichen Rahmen, der gewährleiste, dass zur Aufrechterhaltung des Wettbewerbs alle Werkstätten solche Dienste mit verhältnismäßigem Aufwand Verbrauchern anbieten können.
„Zusammen mit dem Wirtschaftsverband der Deutschen Kautschukindustrie (WDK), in dem die Reifenhersteller organisiert sind, dem Zentralverband des deutschen Kraftfahrzeuggewerbes (ZDK) und vielen anderen Verbänden und Organisationen arbeiten wir in der Arbeitsgemeinschaft Telematik daran, sicherzustellen, dass für den ‚independent automotive aftermarket‘ eine sektorspezifische Regelung für den freien, nicht diskriminierten, sicheren und bi-direktionalen Zugang zu Fahrzeugdaten und -funktionen ermöglicht wird“, sagt Michael Schwämmlein, Geschäftsführer Technik beim Bonner Reifenfachverband.
Forderung nach S-OTP-Modell
Denn die früher relativ klaren Grenzen zwischen spezialisierten Reifenserviceunternehmen und freien Kfz-Werkstätten verschwänden zunehmend, sodass die vom BRV vertretenen Unternehmen mittlerweile überwiegend als freie Werkstätten mit Serviceangeboten rund ums Auto und einem besonderen Schwerpunkt auf Dienstleistungen im Bereich Reifen-/Fahrwerkservice anzusehen seien, so Schwämmlein.
Als Lösung fordere die AG Telematik das Modell „S-OTP“ (Secure open telematic platform), das die Teilnehmer des freien Kfz-Servicemarktes dem sogenannten Adaxo-Konzept der Fahrzeughersteller entgegensetzen wollen. „Nur so ist eine von Innovation und Wettbewerb geprägte Einbindung der unabhängigen Marktteilnehmer zum Wohl des Verbrauchers und im Sinne des Datenschutzes möglich“, sagt Schwämmlein.
Die im S-OTP-Modell beschriebenen Festlegungen sollen, so die Forderung, in den Typgenehmigungs-Verordnungen der EU verankert werden. Darüber hinaus ist der BRV, selbst Fördermitglied des ZDK, als ständiges Gastmitglied in dessen Bundesfachgruppe „Freie Werkstätten“ aktiv. Diese stellte eine detaillierte Forderungsliste auf, um sicherzustellen, dass in der Kfz-GVO die „freie Kfz-Werkstatt“ in ihren Möglichkeiten in Bezug auf Serviceleistungen, Wartung und Instandsetzung/Reparatur von Fahrzeugen nicht benachteiligt werde.
Kfz-GVO läuft 2023 aus
Die bestehende Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) für den Kraftfahrzeugsektor auf EU-Ebene läuft Ende Mai 2023 aus. In einer umfassenden Evaluierung kam die EU-Kommission jüngst zu dem Schluss, dass der gegenwärtige rechtliche Rahmen, den Kfz- und Vertikal-GVO und die ergänzenden Leitlinien vorgeben, für die Märkte zwar geeignet ist, aber möglicherweise in gewissem Maße aktualisiert werden sollte, um der zunehmenden Bedeutung von Daten Rechnung zu tragen.
Ende Mai dieses Jahres hat die EU-Kommission die Phase der politischen Entscheidungsfindung eingeleitet, um bis zum 31. Mai 2023 festzulegen, ob der geltende Kfz-Gruppenfreistellungsrahmen verlängert, überarbeitet oder beendet wird. „Auch im Rahmen dieses Prozesses werden wir im Schulterschluss mit den anderen Vertretern des Kfz-Servicemarktes mit Nachdruck unsere Position vertreten und schließen uns deshalb den Forderungen uneingeschränkt an“, kündigt Schwämmlein an und ergänzte: „Auch dies zielt letzten Endes ab auf einen freien Wettbewerb im Sinne des Verbrauchers.“
Stand: 08.12.2025
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