Kfz-Gewerbe Hessen Austausch mit dem Verkehrsministerium

Von Nick Luhmann 1 min Lesedauer

Um die Herausforderungen gesetzlicher Vorgaben für die Kfz-Betriebe drehte sich unter anderem der Austausch der Vertreter des Kfz-Gewerbes mit dem hessischen Wirtschafts- und Verkehrsministerium. Dabei ging es auch um Prüfstützpunkte.

Im hessischen Wirtschafts- und Verkehrsministerium schnitten die Vertreter des hessischen Kfz-Gewerbes auch das Thema Prüfstützpunkt und HU an.(Bild:  Promotor)
Im hessischen Wirtschafts- und Verkehrsministerium schnitten die Vertreter des hessischen Kfz-Gewerbes auch das Thema Prüfstützpunkt und HU an.
(Bild: Promotor)

Vertreter des hessischen Kfz-Gewerbes haben sich Anfang der Woche in Wiesbaden mit dem Hessischen Wirtschafts- und Verkehrsministerium sowie dem Regierungspräsidium Darmstadt zu aktuellen regulatorischen Themen ausgetauscht.

An dem Gespräch nahmen unter anderem Geschäftsführer Joachim Kuhn und Technik-Referent Andreas David Lutz für das Kfz-Gewerbe sowie Kristin Hönig (Ministerium) und Andreas Fleischhauer (Regierungspräsidium) teil.

Im Mittelpunkt stand das seit dem 31. Mai 2025 in Hessen geltende Meldeverfahren für Prüfstützpunkte (PSP). Dabei werden An- und Abmeldungen von Betrieben erfasst, in denen Überwachungsorganisationen Hauptuntersuchungen durchführen wollen.

Vorbehalte gegen freiwillige NOx-Messung

Zudem ging es um die geplante EU-Richtlinie zur Harmonisierung der periodischen Fahrzeugüberwachung sowie deren mögliche nationale Umsetzung. In diesem Zusammenhang wurden auch die vorgesehene Überführung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in eine Regelmäßige Technische Prüfverordnung (RTPV) und die Einführung einer freiwilligen NOx-Messung diskutiert.

Das hessische Kfz-Gewerbe äußerte Vorbehalte gegenüber einer möglichen NOx-Messung. Als Gründe wurden unter anderem fehlende praxistaugliche Prüfverfahren sowie die aktuell überwiegend eingehaltenen Stickoxid-Grenzwerte genannt. Zudem verwies der Verband auf den rückläufigen Dieselbestand. Positiv bewertet wurde hingegen der Wegfall der sogenannten Bündelungsbehörde, die im Februar 2026 im Zuge von Bürokratieabbau abgeschafft worden war.

Das Kfz-Gewerbe Hessen schätzt den regelmäßigen Austausch. Er diene dazu, die Auswirkungen gesetzlicher Vorgaben auf die betriebliche Praxis zu bewerten und Rückmeldungen aus dem Kfz-Gewerbe in politische Entscheidungsprozesse einzubringen.

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