Tuningmarkt BGH kassiert Belieferungsverbote in Porsche-Händlerverträgen

Von Andreas Grimm

Der Tuningmarkt ist lukrativ. Und weil Porsche in dem Geschäft selbst mitmischt, wollte der Hersteller andere Tuninganbieter ausbremsen. Der Versuch, den Händlern die Belieferung von Tunern mit Porsche-Neuwagen zu untersagen, ist nun höchstrichterlich gekippt worden. Wird die Praxis nicht geändert, drohen Zwangsgelder.

Der Tuningmarkt ist ein Riesengeschäft, auch Porsche partizipiert daran. Doch dass der Hersteller die Konkurrenz behindern will, hat der BGH nun untersagt.
Der Tuningmarkt ist ein Riesengeschäft, auch Porsche partizipiert daran. Doch dass der Hersteller die Konkurrenz behindern will, hat der BGH nun untersagt.
(Foto: Rainer Schimm/Messe Essen)

Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat die Vertragshändler von Porsche gestärkt. In einem jetzt durch den Verband der Automobil Tuner (VDAT) bekannt gewordenen Urteil vom 6. Juli 2021 legten die Richter dar, dass der Hersteller seinen Händlern nicht länger verbieten kann, Porsche-Neufahrzeuge, Ersatzteile und Zubehör an Tuning-Unternehmen zu verkaufen. Dieses bislang praktizierte Belieferungsverbot des Autobauers sei als unzulässiger Versuch der Wettbewerbsbeschränkung zu werten (Az. KZR 35/20).

Der BGH hat mit Urteil die Revision von Porsche gegen ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart zurückgewiesen (Az. 2 U 88/17). In erster Instanz, vor dem Landgericht Stuttgart, war der Verband noch mit seinem Antrag auf Unterlassung des Belieferungsverbots gescheitert.