Neues Kaufrecht Der Rundum-sorglos-Schutz
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Händler gehen beim Verkauf von Gebrauchtwagen ab kommendem Jahr größere Risiken ein. Hintergrund ist das neue Gewährleistungsrecht mit verlängerter Beweislast bei Sachmängeln. Es gibt aber Möglichkeiten, sich gegen die Risiken abzusichern.

Die gute Nachricht zuerst: Händler haben verschiedene Handlungsmöglichkeiten, um sich gegen die Risiken des neuen Gewährleistungsrechts für das Gebrauchtwagengeschäft zu wappnen. Eine Rolle dabei spielen die Prozesse des jeweiligen Händlers. Diese bieten jedoch keine Lösung für alle Eventualitäten. Für einen optimalen Schutz des Händlers können Gebrauchtwagengarantien in Verbindung mit einer Gewährleistungs-Restrisikoversicherung (GRRV) sorgen, wie sie die CarGarantie bietet. Hinsichtlich des neuen Kaufrechts sollten Händler eine Reihe von Punkten beachten.
Was ändert sich im Gebrauchtwagenhandel zum 1. Januar?
Es sind verschiedene Änderungen, die auf die Händler zukommen. Die wohl bedeutendste ist die Verlängerung der Beweislastumkehr bei Sachmängeln von sechs auf zwölf Monate. Das heißt: Wenn ein Händler einen Gebrauchtwagen verkauft, muss er künftig ein Jahr lang statt nur ein halbes für etwaige Schäden geradestehen. Bisher gilt allgemeingültig die Annahme, dass ein Schaden schon zum Kaufzeitpunkt vorgelegen hat, wenn er innerhalb von sechs Monaten auftritt. Künftig sind es zwölf Monate. „Man könnte sagen: Das Risiko für Händler verdoppelt sich“, sagt Sascha Schüren, General Manager Deutschland bei der CarGarantie (s. Interview S. 39).
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