Steuer im Kfz-Handel Die Stichtagsregelung ist weiter unklar

Von Doris Pfaff |

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Für bestimmte Elektrofahrzeuge laufen zum 31. Dezember 2021 steuerliche Erleichterungen aus. Das trifft vor allem Gewerbekunden. Weil die Stichtagsregelung nicht eindeutig formuliert ist, hat sich der ZDK an das Bundesfinanzministerium gewandt.

Einige steuerliche Erleichterungen für bestimmte Elektrofahrzeuge gelten nur noch in diesem Jahr: Unklar ist, ob für den Stichtag 31.12.2021 das Datum des Kaufvertrages entscheidend ist oder das der Zulassung.
Einige steuerliche Erleichterungen für bestimmte Elektrofahrzeuge gelten nur noch in diesem Jahr: Unklar ist, ob für den Stichtag 31.12.2021 das Datum des Kaufvertrages entscheidend ist oder das der Zulassung.
(Bild: gemeinfrei / Pixabay)

Kfz-Unternehmen müssen sich darüber im Klaren sein, dass bei gewissen Elektrofahrzeugen zum 31. Dezember 2021 Erleichterungen bei der Berechnung des Listenpreises für den geldwerten Vorteil (1-Prozent-Regel) auslaufen“, sagt Stefan Laing aus der Rechtsabteilung des ZDK. Dies müsse bei Verkaufs- und Auslieferungsgesprächen mit gewerblichen Kunden unbedingt bedacht werden.

Da aber noch nicht ganz eindeutig ist, was unter „Anschaffung der Fahrzeuge zum 31.12.2021“ zu verstehen ist, hat sich der ZDK mit der Bitte um Klärung an das Bundesfinanzministerium (BMF) gewandt. Zwar hatte das BMF erst im November ein Schreiben veröffentlicht, das genau diese Fragen klären sollte. Aber die Antwort auf die Frage, wie steuerlich verfahren werden soll, wenn gewerbliche Kunden ihr Elektro- oder Hybridfahrzeuge auch privat nutzen, sei weiterhin unklar.